Beruflicher Umzug und häusliches Arbeitszimmer

  • Hallo zusammen,


    bei mir folgende Situation:

    Meine Frau und ich sind Lehrer. Ich bin im Jahr 2016 berufsbedingt umgezogen, meine Frau ist mir dann später im Jahr gefolgt, hat dann eine einjährige Elternzeit begonnen. Nach ende der Elternzeit im Jahr 2017 sind wir beide berufsbedingt wieder umgezogen. Da dies recht kurzfristig geschah, haben wir 3 Monate Doppelte Mietzahlungen gehabt. In der alten Wohnung hatte ich ein eigenes häusliches Arbeitszimmer, in der neuen Wohnung teilen wir uns ein Arbeitszimmer. Das jobcenter hat eine Pauschale für die Umzugskosten an uns gezahlt.


    Soviel habe ich herausgefunden:

    - Da es mein zweiter beruflich bedingter Umzug innerhalb von 5 Jahren ist, steht mir ein Häufigkeitszuschlag von 50% zu.

    - Als Doppelte Miete trage ich die 3 Monate für die alte Wohnung bei Umzugskosten ein.

    - Es gibt eine Pauschale für Sonstige Umzugskosten.

    - Die Mietkosten für das Umzugsauto, Verpackungsmaterial etc. gebe ich bei den Umzugskosten trotzdem an.


    Folgende Fragen ergeben sich für die Steuererklärung 2017:

    1. Die Umzugskosten sind zusammen angefallen. Ist es dann richtig, dass ich sie komplett bei mir angebe (wegen des Häufigkeitszuschlags, den meine Frau wohl nicht bekommt)? Ich darf es vermutlich dann nicht nochmal bei meiner Frau angeben?

    2. Wo gebe ich die Treibstoffkosten für das Umzugsauto an. Mietkosten dafür sind vorgesehen. Rechne ich die da einfach mit rein?

    3. Die Kosten für die Doppelte Miete darf ich nicht zufällig noch für das häusliche Arbeitszimmer in der alten Wohnung angeben? ;)

    4. Die Zahlung des jobcenters muss ich als erhaltene Erstattung deklarieren?

  • 1. Da die Kosten nur insgesamt angefallen sind, können Sie auch nur einmal geltend gemacht werden. Mehr, als ausgegeben wurde, kann man nun einmal nicht ansetzen. Da der Umzug - so habe ich es verstanden - wegen beruflicher Veränderungen bei dir notwendig war, gehören die Kosten auch zu dir. Dabei gibst du ja an, dass deine Frau mit umgezogen ist.

    2. Zusammen mit den Mietkosten - Beleg hast du ja hoffentlich dafür.

    3. Doppelte Miete ja, aber nicht doppeltes Arbeitszimmer. Da du die Miete insgesamt angibst, wäre das doppelt gemoppelt. Und man darf nur ein Arbeitszimmer angeben - also bis zum Auszug in der alten Wohnung und ab Umzug in der neuen Wohnung.

    4. richtig

  • Vielen Dank für die Antworten.

    1. Da die Kosten nur insgesamt angefallen sind, können Sie auch nur einmal geltend gemacht werden. Mehr, als ausgegeben wurde, kann man nun einmal nicht ansetzen. Da der Umzug - so habe ich es verstanden - wegen beruflicher Veränderungen bei dir notwendig war, gehören die Kosten auch zu dir. Dabei gibst du ja an, dass deine Frau mit umgezogen ist.

    Der Umzug war bei uns beiden notwendig, da wir beide neue Stellen angetreten haben. Da mir aber der Häufigkeitszuschlag zusteht wäre es ja schon gut, wenn ich das bei mir und nicht bei meiner Frau angeben würde...

    • Offizieller Beitrag

    Der Umzug war bei uns beiden notwendig, da wir beide neue Stellen angetreten haben. Da mir aber der Häufigkeitszuschlag zusteht wäre es ja schon gut, wenn ich das bei mir und nicht bei meiner Frau angeben würde...

    Das sagt babuschka im Prinzip doch.

    • Offizieller Beitrag

    zu 4: Also muss ich "normale" Zahlungen vom jobcenter nicht deklarieren, aber die Sonderzahlungen im Zusammenhang mit dem Umzug. Auch etwas komisch, oder?

    Du hast es nicht so formuliert, dass es Dir um die normalen Zahlungen des Jobcenters geht. Die unterliegen selbstverständlich "ganz normal" dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG.


    Konkrete Erstattungen des Jobcenters für Umzugskosten kürzen natürlich die Umzugskosten direkt und sind in diesem Zusammenhang als Erstattung von dritter Seite zu erklären.