Hallo zusammen,
bei mir folgende Situation:
Meine Frau und ich sind Lehrer. Ich bin im Jahr 2016 berufsbedingt umgezogen, meine Frau ist mir dann später im Jahr gefolgt, hat dann eine einjährige Elternzeit begonnen. Nach ende der Elternzeit im Jahr 2017 sind wir beide berufsbedingt wieder umgezogen. Da dies recht kurzfristig geschah, haben wir 3 Monate Doppelte Mietzahlungen gehabt. In der alten Wohnung hatte ich ein eigenes häusliches Arbeitszimmer, in der neuen Wohnung teilen wir uns ein Arbeitszimmer. Das jobcenter hat eine Pauschale für die Umzugskosten an uns gezahlt.
Soviel habe ich herausgefunden:
- Da es mein zweiter beruflich bedingter Umzug innerhalb von 5 Jahren ist, steht mir ein Häufigkeitszuschlag von 50% zu.
- Als Doppelte Miete trage ich die 3 Monate für die alte Wohnung bei Umzugskosten ein.
- Es gibt eine Pauschale für Sonstige Umzugskosten.
- Die Mietkosten für das Umzugsauto, Verpackungsmaterial etc. gebe ich bei den Umzugskosten trotzdem an.
Folgende Fragen ergeben sich für die Steuererklärung 2017:
1. Die Umzugskosten sind zusammen angefallen. Ist es dann richtig, dass ich sie komplett bei mir angebe (wegen des Häufigkeitszuschlags, den meine Frau wohl nicht bekommt)? Ich darf es vermutlich dann nicht nochmal bei meiner Frau angeben?
2. Wo gebe ich die Treibstoffkosten für das Umzugsauto an. Mietkosten dafür sind vorgesehen. Rechne ich die da einfach mit rein?
3. Die Kosten für die Doppelte Miete darf ich nicht zufällig noch für das häusliche Arbeitszimmer in der alten Wohnung angeben?
4. Die Zahlung des jobcenters muss ich als erhaltene Erstattung deklarieren?