Habe in 2016 meinem Mieter 6 Monatsmieten gestundet, aber diese nicht bekzahlten Mieten steuerlich als Einnahmen bei Vermietung und Verpachtungin der Steuererklärung 2016 /17 angegeben. Ebenfalls wurde die Jahresabrechnung bis Ende 2017 gestundet. Nun ist aber der Mieter zahlungsunfähig und ist nach erfolgter fristlosen Kündigung ausgezogen.
Kann ich nun in der Steuererklärung für 2017 diese Beträge steuerlich als Sonderausgaben in Vermietung und Verpachtung geltend machen?