Steuerliche Behandlung von gestundeten Mietrückstanden

  • Habe in 2016 meinem Mieter 6 Monatsmieten gestundet, aber diese nicht bekzahlten Mieten steuerlich als Einnahmen bei Vermietung und Verpachtungin der Steuererklärung 2016 /17 angegeben. Ebenfalls wurde die Jahresabrechnung bis Ende 2017 gestundet. Nun ist aber der Mieter zahlungsunfähig und ist nach erfolgter fristlosen Kündigung ausgezogen.


    Kann ich nun in der Steuererklärung für 2017 diese Beträge steuerlich als Sonderausgaben in Vermietung und Verpachtung geltend machen?

    • Offizieller Beitrag

    Kann ich nun in der Steuererklärung für 2017 diese Beträge steuerlich als Sonderausgaben in Vermietung und Verpachtung geltend machen?

    Nein, da Du ja tatsächlich gar keinen zusätzlichen Aufwand hast. Du vereinnahmst nichts, folglich musst Du auch nichts versteuern. Und die laufenden Betriebskosten hast Du ja eh in Deinen Werbungskosten drin.


    Habe in 2016 meinem Mieter 6 Monatsmieten gestundet, aber diese nicht bezahlten Mieten steuerlich als Einnahmen bei Vermietung und Verpachtung in der Steuererklärung 2016 /17 angegeben.

    Und das war falsch, da Du ja tatsächlich keinen entsprechenden Betrag vereinnahmt hast. Sofern der ESt-Bescheid 2016 insoweit bestandskräftig sein sollte, hast Du ein Problem. Da kannst Du nur mit dem FA reden und auf deren guten Willen hoffen, denn Berichtigungsvorschriften der AO wären da m.E. nicht erfüllt.

  • denn Berichtigungsvorschriften der AO wären da m.E. nicht erfüllt.

    stimmt - Unwissenheit ist kein Berichtigungsgrund. Insofern ist der/die TE auf den guten Willen des Finanzamtes angewiesen, sofern der Steuerbescheid nicht vorläufig ist in diesem Punkt.