Umzug und Jobwechsel im Jahr 2017 ordentlich Eintragen, Fahrkostenberechnung bei einem job, aber vielen Stellen.

  • Schönen Guten Tag und Frohe Ostern,


    Ich mache das erstemal die Steuer mit diesem Program, Fehler bitte nicht böse nehmen ^^


    Ich bin im Jahr 2017 von 01.01. bis 31.03. War ich bei sagen wir Job 1 angstellt (auch die jahre davor ) ab dem 03.04 Habe ich einen neun Job ( Job 2 ) angenommen

    Beim Job 2 muss ich viele Verschiende Standorte am Tag anfahren und dort arbeiten, dazu nutze ich meinen PKW. Sprit zahle ich selbst.

    Am 30 April bin ich offiziel und nicht berfulich begründet umgezogen.


    Habe versucht im Programm einzutragen das ich im Job 1 eine erste Tätigkeitsstätte hatte im Job 2 aber keine festgelegt wurde.

    Entweder nahm das Programm Job 1 für ganze Jahr als erste Tätigkeitsstätte, wenn ich bei befristet die Daten eingetragen habe, gab das System an das ich keine erste Tätigkeitsstätte habe und alles über Reisekosten machen muss.


    Ich fahre für Job 2 viel rum, muss ich unter Reisekosten immer den Weg von meiner Wohnung zum Arbeitsort eintragen ( plus wie oft im Jahr ich da war)

    oder das ich am Tag 1 zur Stelle 1 gefahren bin, von dort zu Stelle 2, zu 3 usw und von Stelle x nach Hause? Und dann an Tagen wo ich zum Beispiel wo anderes Geholfen habe einen neuen Eintrag brechnen? Im moment habe ich jede Stelle eingetragen mit der Wegstrecke hin und zurück, von Wohnung zur Stelle und wie oft im jahr.


    Viele unnötige Erklärungen Wahrscheinlich


    Also die Kernfragen:


    1. Eintragen von 2 Jobs und 2 Wohnungen zur genauen Fahrkosten Berechnung?

    2. Bei Job 1 hatte ich ja nur eine Tätigkeitsstätte wie Trage ich die nur für Job 1 und den Zeitraum ein

    3. Bei Job 2 keine erste Tätigkeitsstätte zugewiesen bekommen, muss ich irgendwie eine eintragen oder alles von Job 2 unter Reisekosten?

    4. Reiskosten eintragen immer von Wohnung zur Stelle oder Einmal von der Wohnung zur Stelle 1 dann von Stelle zu Stelle und von der Letzten nach Hause.

    5. Der Verpflegungsmehraufwand gilt der in meinem Fall ohne erste Tätigkeitsstätte, wenn ich über 8 Stunden arbeiten bin,

    mit einer erste Tätigkeitsstätte, 8 Stunden arbeiten mit der Arbeitszeit der erste Tätigkeitsstätte oder 8 Stunden insgesamt ohne die Arbeitszeit der erste Tätigkeitsstätte.


    Ich Danke vielmals wenn sich einer die Mühe mit meiner Anfrage macht.:)

    • Offizieller Beitrag

    Bitte die Forenregeln beachten und keine Sammelthreads in der von Dir gewählten Art erstellen. Zum einen bringt anderen Usern dann die erweiterte Forumssuche nichts mehr, zum anderen blickt da auch niemand durch, was Du eigentlich möchtest. Von daher schließe ich den Thread hier erst einmal.


    Bitte lese erst einmal die Programmbedienung sowie die Treffer der erweiterte Forumssuche zu den Stichworten "Fahrten Wohnung -> 1. Tätigkeitsstätte" oder auch zu "Auswärtstätigkeiten" durch. Da gibt es nämlich einen großen unterschied in der steuerlichen Behandlung. Bei beiden führt Dich Dein Programm entsprechend. Sofern dann noch Fragen offen sein sollten, bitte für einzelne Themen getrennte Threads eröffnen.