Einkünfte aus Gewerbetrieb als Einzelunternehmer

  • hallo zusammen,


    ich wage mich das erste Mal an meine Einkommenssteuer 2017 ran. Laut Bescheid von 2016 hatte ich: Einkünfte aus Gewerbebetrieb -1340 €.

    Diese muss ich doch zusätzlich zu meinen Einnahmen und Ausgaben irgendwo eingeben oder? weil ich 2017 mit einem Negativwert begonnen habe.

    • Offizieller Beitrag

    ich wage mich das erste Mal an meine Einkommenssteuer ran.

    An welches Jahr denn?


    Laut Bescheid von 2016 hatte ich: Einkünfte aus Gewerbebetrieb -1340 €.


    Könnt ihr mir verraten, wo ich diese anzugeben habe?

    Was möchtest du denn da angeben? Oder gibst Du die Daten des Vorjahres zu Testzwecken ein?


    Dann schau doch einmal, was Dir Dein Programm oben rechts in der Bedienhilfe bzw. Suche bei dem Stichwort Gewerbebetrieb an Hilfen anbietet.


    Abgesehen davon gibst Du nicht einfach ein Ergebnis ein, sondern musst ab dem Veranlagungsjahr 2017 zwingend eine EÜR erstellen und dem FA elektronisch (ELSTER) übermitteln.


    Angesichts Deiner Art der Fragestellung denke ich einmal, Du solltest Dich vielleicht doch nach wie vor an einen Profi wenden.

    • Offizieller Beitrag

    Das war das, was ich zum Zeitpunkt meiner Antwort vorfand. Also bitte nicht hinterher noch oben editieren, denn da blickt dann nachher niemand mehr durch. Wenn zwischenzeitlich jemand geantwortet hat, bekommt man eigentlich beim erneuten Post einen Hinweis.


    Wobei ich aber immer noch nicht weiß, um was es Dir eigentlich geht? Hattest Du 2016 nur diese Einkünfte? Wovon hast Du gelebt? Wurde ein Verlustrücktrag durchgeführt oder ein verbleibender Verlustvortrag auf den 31.12.2016 gesondert festgestellt?

  • sorry, ich verstehe nicht was du mit Verlustrücktrag bzw. Verlustvortrag etc. meinst.


    Ich hab ganz normal Geld verdient aus nichtselbständiger Arbeit. Meine PV-Anlage (Kleingwerbe) hat 2016 ein Verlust erwirtschaftet. So, ich wollte nur wissen, ob ich diesen Betrag, der auch auf dem Bescheid 2016 vom FA drauf ist, ins Jahr 2017 übernehmen muss oder nicht.

  • nein - der negative Betrag wurde doch mit den positiven Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit verrechnet.

    Du musst nur die AfA berücksichtigen - Umsatzsteuervoranmeldungen sind gemacht worden?

    • Offizieller Beitrag

    sorry, ich verstehe nicht was du mit Verlustrücktrag bzw. Verlustvortrag etc. meinst.


    Ich hab ganz normal Geld verdient aus nichtselbständiger Arbeit. Meine PV-Anlage (Kleingwerbe) hat 2016 ein Verlust erwirtschaftet. So, ich wollte nur wissen, ob ich diesen Betrag, der auch auf dem Bescheid 2016 vom FA drauf ist, ins Jahr 2017 übernehmen muss oder nicht.

    Weshalb ich ja oben u.a. nachfragte:

    Was möchtest du denn da angeben? Oder gibst Du die Daten des Vorjahres zu Testzwecken ein?

    Wobei ich aber immer noch nicht weiß, um was es Dir eigentlich geht?

    Ohne vernünftige Fragestellung und Infos kann man nun einmal keine zielführende Antwort geben und nur herumraten.


    Ich kann weiterhin nur anraten:

    Angesichts Deiner Art der Fragestellung denke ich einmal, Du solltest Dich vielleicht doch nach wie vor an einen Profi wenden.