Folgender, meiner Meinung nach sehr komplizierte Sachverhalt:
Person 1 unterhält seit 2 Jahren berufsbedingt eine doppelte Haushaltsführung (1,5 Zimmer/40qm Wohnung) in A-Stadt. Sein Hauptwohnsitz genauer gesagt Lebensmittelpunkt befindet sich nachweislich in B-Stadt. Hier bewohnt er seit über 10 Jahren gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin Person 2 eine 80qm große Wohnung + Garten im Elternhaus von Person 2. Bisher hatte Person 1 mit Person 2 jedes Wochenende in B-Stadt verbracht, sodass er auch keine soziale Kontakte in A-Stadt aufbauen konnte. Auch hat Person 1 jegliche Arzt-, Frisör- etc. Besuche immer am Wochenende, oder Montagsmorgen/Freitagsabend bevor er zur Arbeit nach A-Stadt gefahren ist in B-Stadt durchgeführt. Die Eltern von Person 1 leben ebenfalls in der Nähe von B-Stadt (ca. 15km). Im September 2017 hat die Lebensgefährtin Person 2 einen Job in C-Stadt aufgenommen. Da die Distanz von A-Stadt zur C-Stadt (20km) geringer ist als die Distanz von B-Stadt zu C-Stadt (100km), übernachtet Person 2 werktags bei Person 1. Beide verbringen die Wochenenden aber nach wie vor in B-Stadt, da sich hier die Freunde und Familien beider Personen befinden und die Wohnung familiengerecht ist (u. a. besitzt die Wohnung in A-Stadt aufgrund des fehlenden Kelleranteils keine Waschmaschine). Da Person 2 oft Firmenfahrten durchführen muss, die immer vom Heimatort abgerechnet werden (also B-Stadt), hat Sie ihren Hauptwohnsitz in A-Stadt angemeldet, um vor allem auch keine Probleme mit ihrem Arbeitgeber zu bekommen. Ende November haben Person 1 und Person 2 geheiratet. Sie bewohnen seit dem werktags die kleine Wohnung zu zweit in A-Stadt (wohlgemerkt 40qm/1,5-Zimmer), bis sicher ist, dass Person 2 den Job behalten wird bzw. nicht versetzt (was auch ein Grund für die Ummeldung war) wird.
Wie verhält es sich jetzt mit der Steuererklärung?
Welches Finanzamt ist zuständig für Person 1 bzw. wie genau ist der Familienwohnsitz definiert?
Laut Gesetz befindet sich nach meinem Verständnis der Familienwohnsitz dort wo sich beide Eheleute primär aufhalten. Bedenkt man, dass beide 5 von 7 Tage in der Woche in A-Stadt leben, sollte das jetzt der Familienwohnort sein. Wie verhält es sich aber mit dem Fakt, dass beide Personen nach wie vor jedes Wochenende nach B-Stadt fahren und sämtliche soz. Kontakte sich in B-Stadt befindet. Außerdem ist die Wohnung in A-Stadt nicht „familiengerecht", da hier - mal von den 40qm abgesehen - nicht einmal eine Waschmaschine vorhanden ist.
Ist die DHF nach wie vor begründet?