Kleingewerbe unter Freibetrag drückt Erstattung

  • Hallo,

    ich benutze zum ersten mal die Software von Buhl. Ich habe meine Verdienste durch meinen Hauptberuf eingetragen und mir wurde angezeigt, dass ich wohl mit einer Erstattung rechnen dürfe. Anschließend habe ich meine kleine Nebentätigkeit als Entwickler einer App als Kleingewerbe eingetragen. Zu meiner Überraschung wurde dadurch der Erstattungsbetrag deutlich nach unten gedrückt :/


    Ich liege mit etwa 1500€ Gewinn weit unter dem Freibetrag und trotzdem wirkt es sich negativ auf meine Steuererstattung aus? Mache ich etwas falsch?

    Bei der Angabe der Einnahmen habe ich angegeben, dass es sich um ein Kleingewerbe handelt. Trotzdem fließt es in das "zu versteuernde Einkommen" ein.


    Danke für die Hilfe!


    Gruß,

    Litchy

    • Offizieller Beitrag

    Anschließend habe ich meine kleine Nebentätigkeit als Entwickler einer App als Kleingewerbe eingetragen. Zu meiner Überraschung wurde dadurch der Erstattungsbetrag deutlich nach unten gedrückt

    Was wundert dich daran?


    Ich liege mit etwa 1500€ Gewinn weit unter dem Freibetrag und trotzdem wirkt es sich negativ auf meine Steuererstattung aus? Mache ich etwas falsch?

    Was für ein Freibetrag? Für normale unternehmerische Tätigkeiten gibt es keinen Freibetrag. Du wirst dies sicherlich mit einer nebenberuflichen Tätigkeit i.S. § 3 Nr. 26, 26a EStG verwechseln, die aber wirklich auch nur für die dort genannten Tätigkeiten gilt.


    Du solltest vielleicht einmal an eine eingehende steuerliche Erstberatung bei einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe nachdenken. Zumindest, falls sich die Umsätze aus der unternehmerischen Tätigkeit noch erhöhen sollten.

  • Ich liege mit etwa 1500€ Gewinn weit unter dem Freibetrag

    Du solltest immer berücksichtigen, dass in der Steuererkärung sämtliche Einkünfte addiert werden und dann eventuelle Freibetröge berücksichtigt werden (ich nehme an, du sprichst vom Grundfreibetrag). Diesen gibt es nun nur einmal und wurde schon berücksichtigt, als du deine Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit eingegeben hattest.

    Da du für deine Nebentätigkeit auch keine Vorauszahlunge (EInkommensteuer) getätigt hast, erhöhen diese Einkünfte nun die noch zu zahlende Steuerlast bzw. verringern die Erstattung.