Ideelle Hälfte der gemeinsamen Immobilie an Ehepartner vermieten

  • Hallo,


    ich möchte folgendes Kontrukt ins WISO-Steuer-Sparbuch eingeben:


    - Es handelt sich um ein gemeinsam veranlagtes Ehepaar

    - Immobilie befindet sich im gemeinsamen Besitz der Eheleute (50/50%)

    - Einige Räume davon werden zu beruflichen Zwecken des Ehegatten (Freiberufler) genutzt

    - Darüber hinaus gibt es den überwiegenden, privat genutzten Anteil und noch ein häusliches Arbeitszimmer der Ehefrau

    - Der Ehegatte nutzt seine eigene ideelle Hälfte der für berufliche Zwecke vorgesehenen Räume, mietet aber auch ganz offiziell die andere ideelle Hälfte von seiner Ehegattin an

    - Die Mietzahlungen landen, wie vertraglich vereinbart, auf dem Konto der Ehefrau


    Wenn ich nun die Immobilie im Steuersparbuch anlege, je zur Hälfte im Besitz der Ehepartner, so erscheinen die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung immer zu gleichen Anteilen bei Ehemann und Ehefrau. Sie sollten aber ausschließlich bei der Ehefrau auftauchen.


    Wie muss ich das dort genau anlegen? Muss ich eventuell zwei getrennte Immobilien mit der halben Quadratmeterzahl eingeben - die eine als Alleineigentum der Ehefrau und die andere als Alleineigentum des Ehemanns?


    Gruß,

    Steueroase

    • Offizieller Beitrag

    Ihr habt das aber über einen Steuerberater begleiten/aufsetzen lassen, oder?

    - Die Mietzahlungen landen, wie vertraglich vereinbart, auf dem Konto der Ehefrau

    Wenn die Ehefrau an den Ehemann vermietet, dann habt Ihr ggf. schon ein Eigentor geschossen. Mietvertrag muss m.E. von Eigentümer-GbR an Ehemann ausgehen. Dann habt Ihr nämlich auch eine Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Besteuerungsgrundlagen abzugeben, wo man ggf. mit Sondereinnahmen und Sonderwerbungskosten arbeiten kann. Mal ganz abgesehen von eventuellen Umsatzsteuerproblematiken.


    Das braucht eine Steuerberatung, dann eine Steuerprüfung ist gewiss.


    https://www.google.de/search?e…...0j0i30k1.0.CbU5prVuZwQ

  • Das ist ursprünglich mal vom Steuerberater so aufgesetzt worden und wurde in diesem Fall auch gerade im Rahmen einer Steuerprüfung grundsätzlich so akzeptiert, Fehlerhaft war jedoch das, was ich im Steuer-Sparbuch unter Immobilien eingegeben hatte, weil das alles nicht hundertprozentig passte.


    Inzwischen habe ich 2 getrennte Immobilienhälften jeweils mit den halben Werten angelegt. Das läuft dann offenbar auf das richtige Ergebnis hinaus.