Steuerbescheid 2017 erhalten-Markante Abweichungen-Wo liegen die Fehler?

  • Hallo zusammen,

    ich habe bereits meine Steuererklärung für 2017 (mit WISO-Programm erstellt) abgegeben und vor kurzem den Steuerbescheid erhalten.

    Dabei gibt es zwei markante Abweichungen des Bescheids gegenüber den Berechnungen des Programms:

    Ich hatte in 2017 relative hohe Ausgaben im Bereich Handwerkerkosten (Hofsanierung, Kellerräume ausgebaut, etc.) Um möglichst alle Kosten in Ansatz zubringen, habe ich entsprechend einem Rat, den ich u.a. im Finanztipp gefunden habe („…sie können die Steuerermäßigung mit anderen Vorteilen kombinieren, zum Beispiel mit dem Abzug der Kosten für Haushaltsnahe Dienstleistungen oder für die Beschäftigung einer 450-Euro-Kraft in Ihrem Haushalt…“), meine Ausgaben auf die Bereiche „haushaltsnahe Dienstleistungen“ und „Handwerkerkosten“ verteilt.


    Soweit ich nun die Anmerkungen der Finanzbeamtin verstanden habe, hat sie diese Aufteilung nicht akzeptiert. Sie schreibt: “Die geltend gemachten Aufwendungen nach §35a Abs.2 EstG sind ebenfalls Handwerkerleistungen und nach §35a Abs. 3 EstG zu berücksichtigen.“


    Ist dies so richtig? Oder wäre es hier möglich Einspruch einzulegen?


    2. Auch im Bereich Vorsorgeaufwendungen verstehe ich die Ausführungen des FA nicht. Sie schreibt: “Der Höchstbetrag der Vorsorgeaufwendungen wurde bereits durch die Berücksichtigung ihrer Beiträge zur Krankenversicherung (Basisabsich.) ausgeschöpft; ein darüberhinausgehender Abzug der weiteren Vorsorgeaufwendungen („Kosten f. Brillen, etc.“) ist daher nicht möglich.


    Warum zeigt mir dann das WISO-Programm dies nicht an? Ich kann munter weitere Vorsorgeaufwendungen eingeben, also Krankheitskosten (Brille, …) und andere Besonderheiten, wie es im Programm heißt. Wieso berücksichtigt das Programm nicht die oben gemachten Ausführungen des FA nicht und gibt etwa diese Meldung aus: Weitere Eingaben nicht möglich, oder wirken sich nicht aus?


    Für einen Steuerprofi sind die von mir aufgeführten Punkte wahrscheinlich recht schnell klar. Ich verfüge aber nur über geringe Kenntnisse in diesem Bereich und komme Jahr für Jahr eben nur mit dem WISO-Programm steuertechnisch über die Runden…


    Vielleicht kann mir jemand meine Fragen beantworten. Dankschön im Voraus.


    Freundliche Grüße

    KG

    • Offizieller Beitrag

    Steuererklärung für 2017 (mit WISO-Programm erstellt)

    Welchem bzw. welcher Programmversion?


    Ich hatte in 2017 relative hohe Ausgaben im Bereich Handwerkerkosten (Hofsanierung,Kellerräume ausgebaut, etc.) Um möglichst alle Kosten in Ansatz zubringen, habeich entsprechend einem Rat, den ich u.a. im Finanztipp gefunden habe („…siekönnen die Steuerermäßigung mit anderen Vorteilen kombinieren, zum Beispiel mitdem Abzug der Kosten für Haushaltsnahe Dienstleistungen oder für die Beschäftigungeiner 450-Euro-Kraft in Ihrem Haushalt…“), meine Ausgaben auf die Bereiche „haushaltsnaheDienstleistungen“ und „Handwerkerkosten“ verteilt.

    Kombinieren bedeutet doch nicht, dass man eine bestimmte Leistung dann anderen Kategorien zuordnen kann. Es bedeutet vielmehr, dass man innerhalb jeder Kategorie die Beträge nebeneinander ausschöpfen kann, sofern eben dafür die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind. Aus einem Handwerker wir eben nicht mal schnell eine angestellte und pauschal versteuerte Putzkraft.


    Ist dies so richtig?

    M.E. ja.


    Oder wäre es hier möglich Einspruch einzulegen?

    Das muss jeder für sich selber entscheiden. Nur bringen würde es nach den geltenden Rechtslage m.E. nichts.


    2. Auch im Bereich Vorsorgeaufwendungen verstehe ich die Ausführungendes FA nicht. Sie schreibt: “Der Höchstbetrag der Vorsorgeaufwendungen wurdebereits durch die Berücksichtigung ihrer Beiträge zur Krankenversicherung(Basisabsich.) ausgeschöpft; ein darüberhinausgehender Abzug der weiterenVorsorgeaufwendungen („Kosten f. Brillen, etc.“) ist daher nicht möglich.


    Warum zeigt mir dann das WISO-Programm dies nicht an? Ich kannmunter weitere Vorsorgeaufwendungen eingeben, also Krankheitskosten (Brille, …)und andere Besonderheiten, wie es im Programm heißt. Wieso berücksichtigt das Programmnicht die oben gemachten Ausführungen des FA nicht und gibt etwa diese Meldungaus: Weitere Eingaben nicht möglich, oder wirken sich nicht aus?

    Was sollen denn Kosten für Brillen und andere außergewöhnliche Belastungen mit Vorsorgeaufwendungen gemein haben?


    Für einen Steuerprofi sind die von mir aufgeführten Punktewahrscheinlich recht schnell klar. Ich verfüge aber nur über geringe Kenntnissein diesem Bereich und komme Jahr für Jahr eben nur mit dem WISO-Programmsteuertechnisch über die Runden…

    Das hat nichts mit einem Steuerprofi zu tun, sondern verlangt einfach etwas Mühe und Geduld sich durch das Programm und seine Berechnungen sowie auch den umfangreichen Erläuterungen zu diesen durchzuarbeiten. Vorausgesetzt natürlich eine vorhergehende intensive Nutzung der Programmhilfen bei der Dateneingabe.

  • Hallo nochmals,


    erstmal vielen Dank für die Antwort. Punkt 1 habe ich verstanden und wieder etwas gelernt. Prima!

    Zitat

    Was sollen denn Kosten für Brillen und andere außergewöhnliche Belastungen mit Vorsorgeaufwendungen gemein haben?

    Für die Finanzbeamtin besteht da aber doch offenbar ein Zusammenhang. Wie ich schon dargestellt schreibt Sie mir doch :

    "Der Höchstbetrag der Vorsorgeaufwendungen wurde bereits durch die Berücksichtigung ihrer Beiträge zur Krankenversicherung (Basisabsich.) ausgeschöpft; ein darüber hinausgehender Abzug der weiteren Vorsorgeaufwendungen („Kosten f. Brillen, etc.“) ist daher nicht möglich."


    So wie ich es hier verstehe, hängt das doch zusammen?


    Wenn beides nicht zusammenhängt, warum ist dann der Abzug der weiteren Vorsorgeaufwendungen nicht möglich? (die zumutbare Eigenbelastungsgrenze ist ja überschritten)"


    Und bitte, wenn möglich, nicht immer gleich bei einer Frage unterstellen, dass der Fragesteller sich nicht der Mühe und Geduld unterziehen möchte, sich in das Programm einzuarbeiten. Im Rahmen meiner Möglichkeiten und Fähigkeiten versuche ich immer zuerst, möglichst durch eigene Recherche, in Foren, Hilfethemen, Hinweistexten nach der Lösung meiner Fragen zu suchen. Komme ich dann nicht weiter wende ich mich an die Forumsgemeinde. So war und ist doch die Forumsidee?


    Grüße

    KG

    • Offizieller Beitrag

    "Der Höchstbetrag der Vorsorgeaufwendungen wurde bereits durch dieBerücksichtigung ihrer Beiträge zur Krankenversicherung (Basisabsich.)ausgeschöpft; ein darüber hinausgehender Abzug der weiteren Vorsorgeaufwendungen(„Kosten f. Brillen, etc.“) ist daher nicht möglich."

    Hat der/die Bearbeiter/in das wirklich wortwörtlich so geschrieben? Wäre absoluter Unsinn, was dort jeder Mitarbeiter schon im Einführungslehrgang lernt.


    So wie ich es hier verstehe, hängt das doch zusammen?

    nein


    Wenn beides nicht zusammenhängt, warum ist dann der Abzug der weiteren Vorsorgeaufwendungen nicht möglich? (die zumutbare Eigenbelastungsgrenze ist ja überschritten)"

    Bei den Vorsorgeaufwendungen i.S.d.§ 10 EStG gibt es keine zumutbare Eigenbelastung. Dort gibt es nur eine Höchstbetragsberechnung und eine Günstigerprüfung (altes Recht <-> neues Recht). Die zumutbare Eigenbelastung gibt es nur im Rahmen des § 33 EStG, also der eigentlichen Krankheitskosten. Zu diesen gehören dann ggf. auch Kosten für Brillen etc. . Das kannst Du aber doch auch ganz leicht selber in Deinem Programm sehen. Schau doch einfach einmal, wo Dich das Stichwort Brille, oben rechts in die Programmsuche/-hilfe eingegeben, hinführt.


    Und bitte, wenn möglich, nicht immer gleich bei einer Frage unterstellen, dass der Fragesteller sich nicht der Mühe und Geduld unterziehen möchte, sich in das Programm einzuarbeiten. Im Rahmen meiner Möglichkeiten und Fähigkeiten versuche ich immer zuerst, möglichst durch eigene Recherche, in Foren, Hilfethemen, Hinweistexten nach der Lösung meiner Fragen zu suchen.

    Dann hast Du aber das eben Erwähnte und Naheliegendste vergessen. Das in die Programmsuche/-hilfe eingegebene Stichwort gibt Dir nämlich nur eine mögliche und sinnvolle Eingabemaske vor und das ist die zu den außergewöhnlichen Belastungen i.S.d. § 33 EStG.

    Und auch das in die erweiterte Forumssuche eingegebene Stichwort Brille führt Dich immer nur zu Threads in Zusammenhang mit Krankheitskosten bzw. außergewöhnlichen Belastungen i.S.d. § 33 EStG: https://www.buhl.de/wiso-softw…ndex.php?search/&q=brille

  • Ich habe zwei Dinge komplett durcheinander gebracht: Die Vorsorgeaufwendungen/bzw. die sonstigen Vorsorgeaufwendungen und die Krankheitskosten (Brille, etc.). Mein Fehler...


    Dennoch eine (kleine) Kritik am WISO-Programm: Wenn der Höchstbetrag für die Vorsorgeaufwendungen bereits durch die Beiträge zur Basiskrankenversicherung erreicht ist (wie das FA schreibt), sollte dies das Programm auch erkennen und eine entsprechende Meldung ausgeben. Ich habe eben weitere Versicherungen (Unfall-, Haftpflicht-, etc. Versicherungen) eingegeben, die sich dann eben nicht mehr ausgewirkt haben. Das Programm nimmt diese Daten aber an und zeigt so eine höhe Einkommensteuerrückzahlung an, als dann wirklich möglich ist.


    Grüße

    KG

    • Offizieller Beitrag

    Dennoch eine (kleine) Kritik am WISO-Programm: Wenn der Höchstbetrag für die Vorsorgeaufwendungen bereits durch die Beiträge zur Basiskrankenversicherung erreicht ist (wie das FA schreibt), sollte dies das Programm auch erkennen und eine entsprechende Meldung ausgeben.

    Selbstverständlich kannst Du auch weitere Beträge eintragen, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Es können ja etwas zu Unrecht angesetzte Beträge oder vielleicht auch versehentlich eingetragene doppelte Beträge durch das FA gekürzt werden, wodurch dann weitere Eintragungen wiederum zum Tragen kommen würden. Deshalb hat das Programm eine Steuerberechnung nebst umfangreicher Erläuterungen, aus denen man genau diese Auswirkung ersehen und nachlesen kann.


    Ich habe eben weitere Versicherungen (Unfall-, Haftpflicht-, etc. Versicherungen) eingegeben, die sich dann eben nicht mehr ausgewirkt haben. Das Programm nimmt diese Daten aber an und zeigt so eine höhe Einkommensteuerrückzahlung an, als dann wirklich möglich ist.

    Das kann bei beschränkt abziehbaren Vorsorgeaufwendungen definitiv nicht sein. Und genau zu diesen gehören Unfall-, Haftpflicht-, freiwillige Höherversicherung etc. . Dann musst Du definitiv etwas falsch eingetragen haben.