Hallo zusammen,
ich habe bereits meine Steuererklärung für 2017 (mit WISO-Programm erstellt) abgegeben und vor kurzem den Steuerbescheid erhalten.
Dabei gibt es zwei markante Abweichungen des Bescheids gegenüber den Berechnungen des Programms:
Ich hatte in 2017 relative hohe Ausgaben im Bereich Handwerkerkosten (Hofsanierung, Kellerräume ausgebaut, etc.) Um möglichst alle Kosten in Ansatz zubringen, habe ich entsprechend einem Rat, den ich u.a. im Finanztipp gefunden habe („…sie können die Steuerermäßigung mit anderen Vorteilen kombinieren, zum Beispiel mit dem Abzug der Kosten für Haushaltsnahe Dienstleistungen oder für die Beschäftigung einer 450-Euro-Kraft in Ihrem Haushalt…“), meine Ausgaben auf die Bereiche „haushaltsnahe Dienstleistungen“ und „Handwerkerkosten“ verteilt.
Soweit ich nun die Anmerkungen der Finanzbeamtin verstanden habe, hat sie diese Aufteilung nicht akzeptiert. Sie schreibt: “Die geltend gemachten Aufwendungen nach §35a Abs.2 EstG sind ebenfalls Handwerkerleistungen und nach §35a Abs. 3 EstG zu berücksichtigen.“
Ist dies so richtig? Oder wäre es hier möglich Einspruch einzulegen?
2. Auch im Bereich Vorsorgeaufwendungen verstehe ich die Ausführungen des FA nicht. Sie schreibt: “Der Höchstbetrag der Vorsorgeaufwendungen wurde bereits durch die Berücksichtigung ihrer Beiträge zur Krankenversicherung (Basisabsich.) ausgeschöpft; ein darüberhinausgehender Abzug der weiteren Vorsorgeaufwendungen („Kosten f. Brillen, etc.“) ist daher nicht möglich.
Warum zeigt mir dann das WISO-Programm dies nicht an? Ich kann munter weitere Vorsorgeaufwendungen eingeben, also Krankheitskosten (Brille, …) und andere Besonderheiten, wie es im Programm heißt. Wieso berücksichtigt das Programm nicht die oben gemachten Ausführungen des FA nicht und gibt etwa diese Meldung aus: Weitere Eingaben nicht möglich, oder wirken sich nicht aus?
Für einen Steuerprofi sind die von mir aufgeführten Punkte wahrscheinlich recht schnell klar. Ich verfüge aber nur über geringe Kenntnisse in diesem Bereich und komme Jahr für Jahr eben nur mit dem WISO-Programm steuertechnisch über die Runden…
Vielleicht kann mir jemand meine Fragen beantworten. Dankschön im Voraus.
Freundliche Grüße
KG