Erhaltungsaufwendungen netto oder brutto angeben?

  • Hallo liebe Forum-Mitglieder,


    im BEreich Erhaltungsaufwendungen meiner vermieteten Immobilie muss ich ja aufpassen, dass ich in den ersten 3 Jahren die 15%-Grenze (netto) beachte, damit die Beträge komplett uind sofort ansetzbar sind.


    Meine Frage: wenn ich unter "Ausgaben (Werbungskosten) > Erhaltungsaufwendungen - direkt zugeordnet" die Rechnungen für Handwerker eingebe, müssen diese Angaben netto oder brutto Beträge sein?

    Ich habe Brutto-Beträge angegeben, weil in den Tabellen-Überschriften "Zahlung am...Bezeichnung...Aufwendungen" stehen. Ich gehe mal davon aus, dass das die Brutto-Beträge sind, die man jeweils gezahlt bzw. überwiesen hat. ODER? Man ürbigens dort auch nicht wie bei den "normalen Werbungskosten" in WISO keine netto- oder brutto-Beträge differenzieren.


    Wenn das Finanzamt nämlich hier netto-Beträge erwartet und ich aber brutto-Beträge eintrage, dann übersteige ich natürlich die 15% Grenze...und das wäre fatal.


    Vielen Dank im Voraus!

  • im BEreich Erhaltungsaufwendungen meiner vermieteten Immobilie muss ich ja aufpassen, dass ich in den ersten 3 Jahren die 15%-Grenze (netto) beachte, damit die Beträge komplett uind sofort ansetzbar sind.

    Dies gilt aber nur, wenn du vorsteuerabzugsberechtigt bist (also umsatzsteuerpflichtige Vermietung), sonst ist generell von Bruttowerten auszugehen, auch bei den 15%.


    Wenn du vorsteuerabzugsberechtigt bist, sind auch die Erhaltungsaufwendungen netto anzugeben.