Hallo liebe Forum-Mitglieder,
im BEreich Erhaltungsaufwendungen meiner vermieteten Immobilie muss ich ja aufpassen, dass ich in den ersten 3 Jahren die 15%-Grenze (netto) beachte, damit die Beträge komplett uind sofort ansetzbar sind.
Meine Frage: wenn ich unter "Ausgaben (Werbungskosten) > Erhaltungsaufwendungen - direkt zugeordnet" die Rechnungen für Handwerker eingebe, müssen diese Angaben netto oder brutto Beträge sein?
Ich habe Brutto-Beträge angegeben, weil in den Tabellen-Überschriften "Zahlung am...Bezeichnung...Aufwendungen" stehen. Ich gehe mal davon aus, dass das die Brutto-Beträge sind, die man jeweils gezahlt bzw. überwiesen hat. ODER? Man ürbigens dort auch nicht wie bei den "normalen Werbungskosten" in WISO keine netto- oder brutto-Beträge differenzieren.
Wenn das Finanzamt nämlich hier netto-Beträge erwartet und ich aber brutto-Beträge eintrage, dann übersteige ich natürlich die 15% Grenze...und das wäre fatal.
Vielen Dank im Voraus!