Hallo,
die Bank hatte im Dezember 2017 einen Steuerinformationsbeleg (keine Steuerbescheinigung, steht extra dabei!) geschickt, in dem sie die Berechnung der Kapitalerstargssteuer aus dem Jahre 2009!! korrigiert. Damal wurde ein zu hoher Sparerpauschbetrag angesetzt, der zugehörige Ehepartner war im Jahr zuvor verstorben. Laut Berechnung der Bank ergibt sich ein Betrag von 214 (Kap.Est, Soli und Kirchensteuer). Diesen Betrag hat die Bank dann auch im Dezember abgebucht (= steuerliches Zuflussdatum).
Nun gehe ich davon aus, dass ich den gezahlten Betrag in der Steuer geletend machen kann, so wie ich auch die anderen gezahlten Kapitalerstrasteuern aus den Steuerbescheinigungen eintragen kann. Nur finde ich dafür keinen geeigneten "Platz". Eine klassische Steuerbescheinigung habe ich ja dazu nicht.
Ich habe unter "Übrige Kapitalerträge" geschaut, aber ich hatte ja im Jahr 2017 dazugehörigen Ertrag, sondern nurn die Nachzahlung.
Kann jemand helfen?
Danke!
Dubbel