Bei Schlußrechnungen ist die Grundlage der Skontoberechnung unterschiedlich und falsch: Auf dem Rechnungsdruck wird ein Skonto auf die Restforderung berechnet und ausgewiesen. Ist auch richtig.
In der EÜR amtlich und intern wird aber der Skonto auf das Gesamtauftragsvolumen gezogen.
Entsprechend gehen die Einnahmen völlig unterschiedlich und falsch in die EÜR ein.
Hier am Beispiel eines Auftragsvolumen von 100.000 €. Die Erste Abschlagsrechnung beträgt 99.000 €. Auf die Schlußrechnung - mit Betrag von 1.000,00 € - wird 1 % Skonto gewährt.
Die Berechnung des Skontobetrages ergibt im Ausdruck richtig 10,00 € aber intern 1.000,00 € . Diese werden dann noch als Einnahme deklariert in beiden EÜR (!?)
(Einfachhalber wurde im Beispiel eine Nettorechnung gewählt)