Sonderfall? Doppelte Haushaltsführung & doppelte Mietzahlung

  • Hallo liebes Forum,


    ich habe eine etwas spezielle Frage / Situation:


    In 2017 haben wir uns (meine Frau und ich) entschlossen, in die Heimat nach Flensburg zurückzukehren und sind von Hamburg nach Flensburg gezogen. Hintergrund war die Krebserkrankung / Betreuung meines Vaters sowie die bessere Betreuung unserer Tochter (5) durch Familienangehörige, da beiderseitig eigentlich fast alle Familienangehörigen im Norden SH wohnt und meine Frau berufstätig sein möchte, wollte. Sie hat auch dort schnell einen Job als Assistentin der Geschäftsführung gefunden. Ich hingegen verbleibe unter der Woche in Hamburg in einer kleineren Wohnung. Unsere alte gemeinsame Wohnung wurde aufgegeben. Die Fakten:


    1. Wir haben Anfang März ein super Einfamilienhaus zur Miete gefunden, welches erstmal am 1.4. durch Mietzahlung bedient werden musste.

    2. Unsere alte Wohnung musste bis einschließlich Mai durch Mietzahlung bedient werden.

    3.Meine kleine Wohnung für die (bereits anerkannte) doppelte Haushaltsführung wurde ebenfalls seit März bedient. Im März gab es somit eine zweifache Mietzahlung (die wird aber bei der doppelten Haushaltsführung evtl. schon mit berücksichtigt). Im April gab es dann eine dreifache Mietzahlung. Bezogen wurde das Haus in Flensburg am 22.5. Wir haben ein Umzugsunternehmen für den Umzug beauftragt.


    Meine Fragen:


    Die Umzugskosten sind wie absetzbar? Nur Dienstleistung oder berufsbedingter Umzug, da meine Frau eine bessere Versorgung für das Kind leisten kann (oder andere Gründe?)

    Kann ich was von den doppelten bzw. gar dreifachen Mietzahlungen absetzen?


    Im Netz hab ich zu dieser Konstellation leider nichts gefunden ;)


    Danke für Eure Beiträge bereits im Voraus.

    • Offizieller Beitrag

    Als Werbungskosten kommen in Bezug auf die Wohnungskosten m.E. nur die Mietkosten und Bezugskosten des doppelten Haushalts ab Gründung in Betracht, also Mietkosten für Wohnung zu Punkt 3.


    Punkt 1 und 2 sind Eure Privatsache und haben mit beruflich veranlassten Werbungskosten rein gar nichts zu tun. Umzugskosten zwischen den Familien-Hauptwohnsitzen sind selbstverständlich ebenfalls nicht beruflich veranlasst, womit auch insoweit ein Abzug ausgeschlossen ist.


    Ich würde Dir raten, einmal in eine Steuersoftware, gleich welchen Herstellers, zu investieren.