Hallo,
ich habe nach der Scheidung die Situation, dass ich mit meiner Ex-Frau noch eine gemeinsam vermietete Wohnung und damit Einkünfte aus V+V habe die mir zu 50% zustehen.habe.
Da ich nun einzeln veranlagt bin frage ich mich, wie ich die gemeinsame Wohnung bei meinen Einkünften anteilig erfassen kann. Ich sehe nirgendwo die Möglichkeit, mir einen Anteil von 50% zurechnen zu können.
Weiß jemand, wie ich vorgehen muss?
Lieben Dank