Schönen guten Tag,
ich habe zum Thema "Verlustvortrag" hier im Forum schon einige Nützliche Infos erlesen können. Vielen Dank dafür!
1. Was die Bedienung des Programms zu diesem Thema angeht, habe ich aber noch Fragezeichen vor den Augen.
Wenn ich mir die Papierform meiner Steuererklärung angucke, würde ich unter "Sonstige Angaben und Anträge" in Zeile 92 ein Kreuz setzen und in Zeile 93 0€ eintragen, wenn ich nicht möchte, dass die Verluste in das Vorjahr überführt werden, sondern alle in das nächste Jahr mitgenommen werden sollen.
In dem Programm finde ich unter "Sonstige Angaben" die Punkte "Verlustvortrag" und "Verlustrücktrag". Hier wird man aufgefordert die Einkünfte differenziert aufzuführen. Kann ich in dem Programm nicht einfach einen Haken setzen wie in Zeile 92?
Des Weiteren habe ich nicht den Punkt gefunden, der Zeile 93 entspricht, um den Verlustrücktrag zu beschränken. Wo finde ich das?
2. Dann noch eine allgemeine Frage zu diesem Thema. Ich arbeite gerade meine alten Steuerjahre von meinem dualen Studium auf. Da ich in dieser Zeit schon Geld verdient habe, war es in den bisher abgegebenen Jahren nicht möglich, einen Verlust geltend zu machen. In der Steuererklärung, die ich gerade erstelle, schaffe ich dies aber erstmals. Zu diesem Thema habe ich nun auch schon einiges in diesem Forum gelesen. Dennoch sind noch Unklarheiten vorhanden.
Ich lese an manchen Stellen, dass ich auf der 1. Seite des Hauptformulars "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" ankreuzen soll. User die dies taten berichteten davon, dass sie dennoch einen Bescheid über ihre Einkommensteuererklärung erhielten.
Wie macht man es nun richtig?
Gebe ich einfach die Einkommensteuererklärung ab, mit der ich ins Minus komme und das FA erkennt damit einen Verlust an oder kreuze ich tatsächlich "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" an? Meiner Meinung nach, muss ich doch erstmal mit der Einkommensteuererklärung den Verlust anzeigen?!
Vielen Dank für die Antworten!
Liebe Grüße