2017 haben wir eine Eigentumswohnung gekauft und saniert und die Sanierungskosten liegen über der steuerlich interessanten 15 %-Grenze, wenn ich auch noch die Kosten einer Einbauküche berücksichtige.
1. welcher Wert ist für die 15 %-Grenze entscheidend (Kaufpreis in Höhe von 130.000? oder Kaufpreis plus Kaufnebenkosten in Höhe von ca. 145.000?)?
2. Handelt es sich bei einem Gesamtaufwand (2017: ca. 10.000 und 2018: ca. 9.000 gezahlt) um Erhaltungsaufwand?
3. Kann ich diesen Erhaltungsaufwand über 4 Jahre mit jeweils ca. 25 % der Gesamtsumme (vermutlich 19.000) absetzen?
4. Muss ich bei den Kosten die MWSt abziehen?
4. Eine Einbauküche im Wert von 6.800 schreibe ich über 10 Jahre ab. Zählt dieser Betrag zum Erhaltungsaufwand und führt er damit zum Überschreiten der 15%-Grenze?
Vielen Dank im voraus
Wolle55