Kauf einer Eigentumswohnung und 15%-Grenze

  • 2017 haben wir eine Eigentumswohnung gekauft und saniert und die Sanierungskosten liegen über der steuerlich interessanten 15 %-Grenze, wenn ich auch noch die Kosten einer Einbauküche berücksichtige.


    1. welcher Wert ist für die 15 %-Grenze entscheidend (Kaufpreis in Höhe von 130.000? oder Kaufpreis plus Kaufnebenkosten in Höhe von ca. 145.000?)?

    2. Handelt es sich bei einem Gesamtaufwand (2017: ca. 10.000 und 2018: ca. 9.000 gezahlt) um Erhaltungsaufwand?

    3. Kann ich diesen Erhaltungsaufwand über 4 Jahre mit jeweils ca. 25 % der Gesamtsumme (vermutlich 19.000) absetzen?

    4. Muss ich bei den Kosten die MWSt abziehen?

    4. Eine Einbauküche im Wert von 6.800 schreibe ich über 10 Jahre ab. Zählt dieser Betrag zum Erhaltungsaufwand und führt er damit zum Überschreiten der 15%-Grenze?

    Vielen Dank im voraus


    Wolle55

  • Ein bisschen viel Steuerfragen auf einmal, die wir dir hier nicht beantworten dürfen, weil es uns verbotene Steuerberatung wäre.


    Tipps von mir:

    - zur 15%-Grenze solltest du dir den Gesetzestext ansehen - er ist ziemlich eindeutig (§ 6a Abs. 1 Nr. 1a EStG). Hier ist auch deine Frage zur Umsatzsteuer beantwortet.

    - Zur Frage der Trennung zwischen Anschaffungs-/Herstellungskosten und Erhaltungsaufwand findest du im steuerlichen Ratgeber im WISO Steuersparbuch einiges, was weiterhelfen sollte.

    - Zur Küche gibt es BFH-Rechtsprechung - dort einmal suchen.

    • Offizieller Beitrag

    Tipps von mir:

    - zur 15%-Grenze solltest du dir den Gesetzestext ansehen - er ist ziemlich eindeutig (§ 6a Abs. 1 Nr. 1a EStG). Hier ist auch deine Frage zur Umsatzsteuer beantwortet.

    - Zur Frage der Trennung zwischen Anschaffungs-/Herstellungskosten und Erhaltungsaufwand findest du im steuerlichen Ratgeber im WISO Steuersparbuch einiges, was weiterhelfen sollte.

    - Zur Küche gibt es BFH-Rechtsprechung - dort einmal suchen.

    Mit dem Sparbuch sollte es in der Tat beantwortbar sein.


    Ein bisschen viel Steuerfragen auf einmal, die wir dir hier nicht beantworten dürfen, weil es uns verbotene Steuerberatung wäre.

    Genau so ist es. Da zudem Sammelthreads auch die erweiterte Forumssuche nur beeinträchtigen und deshalb im Forum unerwünscht sind, schließe ich an dieser Stelle.


    Bitte ggf. das Sparbuch und die erweiterte Forumssuche nutzen. Etwaige verbleibende Zweifelsfragen dann in einzelnen Threads klären.