Einkommensteuer Kind ausgelernt

  • Hallo,

    unsere Tochter hatte in 2017 ausgelernt.

    In unserer Steuererklärung habe ich sie nur den Zeitraum der Ausbildung angegeben und die übertragenen Werte der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung

    dieser tatsächlichen Zeit angepasst. Das hat soweit alles funktioniert.

    Meine Frage nun, darf Sie für die übrigen Monate, als sie ausgelernt war, mit den den ebenfalls angepassten Daten, eine Steuererklärung machen?


    Vielen Dank im voraus

  • Die Lohnsteuerbescheinigung Eurer Tochter hat in Eurer Erklärung nichts zu suchen - hier muss, falls ihr wollt, eine eigene Erklärung gemacht werden. Ihr könnt nur den Unterhalt geltend machen, wobei ihr Verdienst ab einer bestimmten Grenze angerechnet wird.


    Wenn sie eine eigene Erklärung machen will (ich nehme an, dass noch keine Abgabepflicht besteht), muss sie alle Einnahmen des Jahres angeben, nicht nur diejenigen nach Abschluss der Lehre.

  • Wir hatten für Sie, während der Ausbildung, die Kranken- und Pflegeversicherung übernommen. Deshalb kann ich doch nicht die kompletten Daten angeben, oder sehe ich das falsch?

  • Ich habe unter Anlage Kind Ihre abgerufenen Daten (Brutto und Steueranteile) in unserer Erklärung manuell auf die angegebenen Werte der Lohnsteuerbescheinigung zum Ausbildungsende gemindert. Und dann bei uns Ihre Beträge der von uns übernommenen Pflege- und Krankenversicherung.

    (Screenshot ist leider momentan nicht möglich).

  • hre abgerufenen Daten (Brutto und Steueranteile) in unserer Erklärung manuell auf die angegebenen Werte der Lohnsteuerbescheinigung zum Ausbildungsende gemindert.

    Und das ist falsch.

    Erstens darfst du Lohnsteuerbescheinigungen nicht ändern.

    Zweitens gehört diese Lohnsteuerbescheinigung in eine Erklärung deiner Tochter (sofern sie eine machen möchte). In Eurer Erklärung haben ihre Einkünfte nur im Rahmen der Unterhaltsberechnungen etwas zu suchen - dort gehören auch die von Euch getragenen Versicherungsbeiträge hin. Diese darf Eure Tochter dann natürlich nicht mehr geltend machen. Insofern dürfte sich eine Erklärung Eurer Tochter zumindest für das erste Jahr nicht "lohnen".