Hallo,
unsere Tochter hatte in 2017 ausgelernt.
In unserer Steuererklärung habe ich sie nur den Zeitraum der Ausbildung angegeben und die übertragenen Werte der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung
dieser tatsächlichen Zeit angepasst. Das hat soweit alles funktioniert.
Meine Frage nun, darf Sie für die übrigen Monate, als sie ausgelernt war, mit den den ebenfalls angepassten Daten, eine Steuererklärung machen?
Vielen Dank im voraus