PaketShop als Durchlaufender Posten mit Kassen-Modul, aber wie?

  • Hallo liebe Gemeinde,

    ich habe folgendes Problem.

    Ich habe einen wirklich kleinen Kiosk mit PaketShop (Kleinunternehmerregelung) und benutze das Kassen-Modul von Mein Büro.

    Wenn ein Kunde nun ein Paket bei mir abgibt und bezahlt, muss ich am nächsten Tag diese Einnahmen dem Abhol-Fahrer mitgeben.


    Momentan benutze ich eine separate Geldkassette für diese Abwicklung.

    Einfacher wäre es aber wenn ich das mit der Hauptkasse machen könnte. (Mein Büro - Kassen-Modul)


    Ich habe viel gesucht und habe viele Begriffe aufgeschnappt z.B. Durchlaufende Posten, Kto 1590, usw..

    Ich kenne mich aber nun mal nicht mit den ganzen Richtlinien aus (Steuerberater kann ich mir nicht leisten) und auch das Programm stellt mich auch immer wieder vor Herausforderungen

    die ich zwar meist mit Google oder diesem Forum oft meistern konnte (danke an diese Gemeinde) nur jetzt finde ich keine Lösung.


    Hat einer von Euch eine gute Idee, wie ich das bewerkstelligen kann?

  • Ich habe mal die Freundlichen angeschrieben um Professionelle Hilfe zu suchen und das kam als Antwort:


    "Leider dürfen und können wir Ihre Anfrage nicht beantworten, da die gesetzliche Grundlage fehlt und wir uns strafbar machen würden. Aufgrund §2 StBerG darf Hilfeleistung in Steuersachen oder buchhalterischen Fragen geschäftsmäßig nur von Personen und Vereinigungen ausgeübt werden, die hierzu befugt sind. Dies gilt ohne Unterschied für hauptberufliche, nebenberufliche, entgeltliche oder unentgeltliche Tätigkeit. Wenden Sie sich zur Beantwortung Ihrer Fragen bitte an einen Lohnsteuerhilfeverein, einen Steuerberater oder aber direkt ans Finanzamt."


    Das kann es doch echt nicht sein.

    Ich habe doch meine Lage deutlich erklärt und es geht doch lediglich um die Umsetzung im Programm.

    Wenn die schon nicht wissen wie deren Programm funktioniert wer dann?


    Habe denen jetzt mal so geantwortet und mal schauen was sie darauf antworten.


    "Sehr geehrte Damen und Herren,

    es geht dabei nicht um die Steuerrechtliche Sache sondern ganz simpel um die Bedienung des Programms.

    Wenn Ihr euch nicht mit der Bedienung aus kennt wer dann.

    Es geht dabei nur darum, wie setze ich das mit Ihrer Software um, so das ich beides mit der Kasse-POS umsetzen kann.

    Ihr wisst doch was euer Programm mach wenn man es so oder so bedient.

    Wenn Ihr da keinen Tipp zur Umsetzung in eurem eigenen Programm habt habe ich definitiv den Falschen Software Hersteller gewählt."

  • Du sparst wieder einmal am falschen Ende.

    Der Paket-Shop ist getrennt von deinem Kiosk zu sehen, das sind zwei unterschiedliche Gewerbe. Für den Paketshop bekommst du ja Provisionen, die du auch aufzeichnen musst. Für die Kasse gelten besondere Vorschriften der Finanzverwaltung, die auch du als Kleinunternehmer zu beachten hast (ich sage nur die Stichworte tägliche Aufzeichnung der Einnahmen und Ausgaben, tägliches Kassenprotokoll, jederzeitige Kassensturzfähigkeit, keine negativen Bestände tagsüber in der Kasse .....).

    Einrichten ist dabei das wenigste - die Trennung von deiner übrigen Tätigkeit ist hier viel komplizierter. Mit nur einer Kasse in deinem Programm kannst du das nicht bewerkstelligen - du nimmst schließlich auch Geld für deinen Kiosk ein, das du über das Kassenmodul abwickeln musst). Also am besten eine zweite Firma (hier kann auch die Musterfirma genommen werden, aber hier dürfte die Trennung zu den Mustereingaben schwierig werden.

    Der Rest ist wirklich steuerliche Beratung - und die darf auch hier im Forum nicht geleistet werden. Für eine Erstberatung bei einem Steuerberater fallen rund 100 Euro an (kein schwerer Fal).

    • Offizieller Beitrag

    Der Paket-Shop ist getrennt von deinem Kiosk zu sehen, das sind zwei unterschiedliche Gewerbe.

    Na ja, aus steuerlicher Sicht kann auch das im Rahmen des Unternehmens erfolgen. Eine zwingende Notwendigkeit für getrennte Gewinnermittlungen sehe ich da aus steuerlicher Sicht nicht. Der TE scheint sich ja insgesamt in den Umsatzgrenzen des § 19 Absatz 1 UStG zu bewegen. Somit auch keine Konsequenzen hinsichtlich anderer Unternehmenssteuern.


    Ich habe viel gesucht und habe viele Begriffe aufgeschnappt z.B. Durchlaufende Posten, Kto 1590, usw..

    Ich kenne mich aber nun mal nicht mit den ganzen Richtlinien aus (Steuerberater kann ich mir nicht leisten) und auch das Programm stellt mich auch immer wieder vor Herausforderungen

    die ich zwar meist mit Google oder diesem Forum oft meistern konnte (danke an diese Gemeinde) nur jetzt finde ich keine Lösung.

    Wenn Du doch schon das Konto für durchlaufende Posten kennst, dann kann das Buchen doch eigentlich nicht mehr das Problem sein. Dafür hast Du doch den Kontenplan. Da ich selber nicht buche und auch nicht das Programm nutze, kann ich zu dem Vorgehen innerhalb der Software leider nichts sagen. Aber wenn man schon meint, steuerliche Angelegenheiten, aus welchen Gründen auch immer, selber erledigen zu können (müssen), dann sollte man auch gewisse Steuer- und Buchführungskenntnisse haben. Eine eingehende Erstberatung bei einem Steuerberater ist dann erst recht erforderlich, um zumindest die Grundbegriffe kennen zu lernen.