Eigentümer-Sonderzahlung zur Sicherung der Kassenliquidität des Girokontos?

  • Hallo,

    wir sind eine kleine WEG mit nur 5 Einheiten. Das Hausgeld beträgt pro Wohnung zwischen 90,00 und 112,50 EURO pro Monat. Darin enthalten sind jeweils 25,00 EURO für IHR. Gerade in der Zeit nach der jährlichen Hausgeldabrechnung im Frühjahr, habe ich als Verwalter immer das Problem, laufende Rechnungen begleichen zu können, da der Kassenbestand auf dem Girokonto oftmals nicht ausreicht.

    Habe zwar einen Grundsatzbeschluss in solchen Fällen jeweils vorübergehend die IHR in Anspruch nehmen zu können. Aber mir ist die Hin- und Herbucherei offen gestanden zuwider. Daher kam ich auf die Idee einer Eigentümer-Sonderzahlung, wofür ich folgenden Beschlussvorschlag der Eigentümerversammlung unterbreiten möchte:

    1. Um die ständige Hin- und Herbucherei mit der IHR zwecks Liquiditätssicherung auf dem Girokonto zu vermeiden, zahlen alle Eigentümer einmalig jeweils einen Betrag von 200,00 EURO als zinsloses Dauerdarlehen. Der Betrag wird auch nicht in die jährliche Hausgeldabrechnung einbezogen, sondern verbleibt vielmehr auf Dauer auf dem Girokonto.

    2. Diese 1.000,00 EURO bilden dann für die Zukunft die Liquiditätsgrundlage für das Girokonto.

    3. Im Falle des Verkaufs seiner ETW erhält der betr. Eigentümer diesen Betrag ohne Erstattung von Zinsen wieder zurück.

    4. Jeder neuen Eigentümer hat dieses zinslose Darlehen ebenfalls zu zahlen und erhält die zinslose Erstattung, falls auch er wieder seine ETW verkaufen sollte.

    Natürlich wird nun der Vorschlag kommen: erhöht doch einfach das Hausgeld. Aber das löst ja auch mein Problem auf Dauer nicht, weil nach der jährlichen Hausgelderstattung immer wieder für einige Monate zu wenig Geld auf dem Girokonto ist. Daher ist mir diese Ersatzlösung eingefallen. Was haltet ihr davon? Rechtlich bedenklich oder nicht?

    Ausserdem bin ich mir noch nicht ganz sicher wie ich diese 200,00 EURO verbuchen muss, ohne dass sie in der Hausgeldabrechnung erscheinen.


    Danke für evtl. Vorschläge, Stellungnahme und neue Ideen....:)

    mfg

    Willi

    Ich könnte für eine Sache sterben, aber es gibt keine für die ich töten würde (Mahatma Ghandi)

  • Klar kannst Du das machen. Die Eigentümer müssen darüber eh abstimmen, und wenn niemand das in Frage stellt, dann mach' das doch so! Sollte das nicht ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen, dann gibt's eh nur ein Problem, wenn jemand einen Beschluss anficht, aber bei einer so kleinen WEG wird der oder diejenige schon vorher den Mund aufmachen oder dagegen stimmen.


    Somit stellt sich die Frage, wie man das verbucht. Du kannst doch mit dem Hausverwalter mehrere Rücklagenarten verwalten. Warum ordnest Du das Ganze nicht einfach einer Rücklage "Liquiditätsrücklage" zu? In die wird einmal eingezahlt und dann bleibt sie eh stehen. Aus der kannst Du auch wieder Geld entnehmen, und Du könntest sie dadurch abgrenzen, indem Du beschließen lässt, dass Du diese Rücklage nicht auf einem separaten Bankkonto führst (nur in WISO Hausverwalter rein buchhalterisch) und beliebig aufzehren darfst (dafür ist sie ja gerade gedacht).

  • Super, prima Idee mit der "Liquiditätsrücklage" als gesondertes Rücklagekonto. :thumbup:

    Werde diese dann nur buchhalterisch über den HV als "Liquiditätsrücklage" verbuchen, den Betrag tatsächlich aber auf dem Girokonto belassen.

    Hätte ich auch selbst drauf kommen können (müssen) -aber manchmal sieht man halt vor lauter Bäumen den Wald nicht ....:thumbsup:


    Danke nochmals......

    Ich könnte für eine Sache sterben, aber es gibt keine für die ich töten würde (Mahatma Ghandi)