Falsche Buchführung

  • Moin Moin,


    wir benutzen seit Anfang des Jahres Buhl Data Mein Büro, durch sehr viele Aufträge bei Ebay über das wir unser Hauptgeschäft führen haben wir sehr viele Fehler in Buchhaltung gemacht.


    - Eingangsrechnungen falsch Kontiert. (Wie korrigiere ich diese im Nachhinein)

    - Am Anfang die Versandrechnungen über das Verrechnungskonto geführt (ob das Falsch ist kann man sich streiten)

    - Konto Buchungen (PayPal) teilweise falsch kontiert. (Wenn ich das korrigiere muss ich auch die Umsatzsteuervoranmeldung?)


    Ich wäre sehr dankbar, wenn ihr bei diesen Fragen helfen könntet.


    Viele Grüße John

  • - Eingangsrechnungen falsch Kontiert. (Wie korrigiere ich diese im Nachhinein)

    - Am Anfang die Versandrechnungen über das Verrechnungskonto geführt (ob das Falsch ist kann man sich streiten)

    - Konto Buchungen (PayPal) teilweise falsch kontiert. (Wenn ich das korrigiere muss ich auch die Umsatzsteuervoranmeldung?)

    zu 1 und 3: Was stimmt denn nicht? Falsch kontiert, aber mit richtigem Steuersatz, halbem Steuersatz, ohne Steuer?

    Ohne diese Infos läßt sich schwer was dazu sagen.


    zu 2: Ich sach' ma so... streiten kann man immer, aber auch da fehlen Infos. Wie wurden die Rechnungen bezahlt, wo erfolgte der Zahlungseingang und wie wurde der dann gebucht?

  • Hallo nochmal,


    Zu 1 und 3:

    Eingangsrechnung ohne Steuer obwohl es 19% sein sollten

    Bei den letzten Ebay Eingangsrechnungen-Rechnungen fehlen auch die Steuern da übersehen worden ist das Ebay das umgestellt hat.

    Zu 2

    Ich habe über Ebay die Versandtickets gekauft und per Paypal (Diese Buchungen gingen an das Verrechnungskonto) bezahlt, später kam eine Rechnung der Deutschen Post die als Eingangsrechnung verbucht habe und die Zahlung vom Verrechnungskonto angegeben habe.


    Viele Grüße

  • Zu 2: Völlig korrekt.


    Zu 1 + 2: Du kannst die steuerliche Zuordnung der Eingangsrechnungen selbstverständlich korrigieren und gibst anschließend für die betreffenden Zeiträume eine korrigierte UStVA ab.

  • Zu 2: Völlig korrekt.


    Zu 1 + 2: Du kannst die steuerliche Zuordnung der Eingangsrechnungen selbstverständlich korrigieren und gibst anschließend für die betreffenden Zeiträume eine korrigierte UStVA ab.

    Zu 1 + 3

    Wie korrigiere ich eine Eingangsrechnung am besten?


    Zu 2


    Das habe ich früher so gemacht, nur ist sowas sehr aufwendig, jetzt Buche ich die Kontobewegungen(Paypal) von dem Versand direkt auf das Konto Porto und lege einfach die Rechnungen im Ordner ab.


    Viele Grüße

  • Eingangsrechnung öffnen, zur erweiterten Ansicht wechseln, ganz nach unten scrollen und nun auf den Button "keine Zuordnung" klicken. Jetzt kannst du deine Verbuchung neu zuweisen.


    Jaja ich weiß, es ist eine designtechnische Meisterleistung, dass nicht mehr alle Bedienelemente auf einen FullHD Bildschirm passen. Aber darüber rege ich mich nicht mehr auf, ich nicht... :dash:

  • Also ich hätte eine neue Firma angelegt und von Anfang neu gebucht - so wird das ein Kuddelmuddel, das dann in Zukunft erklärt werden muss.

    • Offizieller Beitrag

    Also ich hätte eine neue Firma angelegt und von Anfang neu gebucht - so wird das ein Kuddelmuddel, das dann in Zukunft erklärt werden muss.

    Hätte ich, auch ohne Nutzer dieser Software zu sein, aus Gründen der Praktikabilität und Nachvollziehbarkeit zu tendiert.


    Ab einer gewissen Anzahl Korrekturen kommt eigentlich jeder Prüfer ins Grübeln.

  • Also ich hätte eine neue Firma angelegt und von Anfang neu gebucht - so wird das ein Kuddelmuddel, das dann in Zukunft erklärt werden muss.

    Hätte ich, auch ohne Nutzer dieser Software zu sein, aus Gründen der Praktikabilität und Nachvollziehbarkeit zu tendiert.


    Ab einer gewissen Anzahl Korrekturen kommt eigentlich jeder Prüfer ins Grübeln.

    Naja, man kann es aber auch anders sehen. Wenn der Prüfer darüber stolpert, genauer hinschaut, aber nichts findet und man die Korrekturen auch erklären kann, dann ist das ein Zeichen, dass man selbst Fehler festgestellt und behoben, sowie anschließend vermieden hat.


    Als Prüfer sollte man also erkennen, dass hier ein Lernprozess stattgefunden hat, was ja so verkehrt nicht sein kann. Das sind schließlich keine bösen Monster, sondern auch nur Menschen.


    Angst vor einer Prüfung hätte ich da also nicht, zumal eine falsch gebuchte ER ohne Vorsteuer ja ein Fehler zugunsten des Fiskus wäre. ;)


    Allerdings gebe ich euch Recht, dass man mit einer kompletten Neuerfassung des Jahres insoweit sicher geht, keine falsche Buchung übersehen zu haben.

    • Offizieller Beitrag

    Naja, man kann es aber auch anders sehen. Wenn der Prüfer darüber stolpert, genauer hinschaut, aber nichts findet und man die Korrekturen auch erklären kann, dann ist das ein Zeichen, dass man selbst Fehler festgestellt und behoben, sowie anschließend vermieden hat.

    Man könnte die Denkweise aber auch so in Erwägung ziehen, dass man in die Überlegung eintritt, welche Fehler der Steuerbürger denn vielleicht erst gar nicht bemerkt hat.


    Angst vor einer Prüfung hätte ich da also nicht, zumal eine falsch gebuchte ER ohne Vorsteuer ja ein Fehler zugunsten des Fiskus wäre.

    Eben, die Fehler zu Gunsten des FA hat er korrigiert und Fehler zu Ungunsten des FA hat er keine? Du merkst, was ich mit Grübeln meine? Kann ja alles sein, aber die Neugier eines Prüfers wird dadurch immens angeregt.


    Ich fand übrigens schon immer, dass es viel leichter ist, Fehler zu finden, als keine Fehler zu machen.


    Übrigens wäre dem Prüfer wohl auch ein Ergebnis zu Gunsten des Steuerbürgers egal, da für diesen alles besser ist, als ein Null-Ergebnis. ;)

  • miwe4 "Eben, die Fehler zu Gunsten des FA hat er korrigiert und Fehler zu Ungunsten des FA hat er keine?"


    Stimmt auch wieder. Allerdings ist eines so sicher wie das Amen in der Kirche: wer MB nutzt und sich auf das Programm verlässt, hat definitiv Fehler zu Ungunsten des Fiskus drin, ohne dass er das weiß bzw. wissentlich falsch gemacht hat.


    Da würde ich als Prüfer schon alleine deswegen hellhörig, weil der zu Prüfende MB benutzt. ;)

  • Also ich hätte eine neue Firma angelegt und von Anfang neu gebucht - so wird das ein Kuddelmuddel, das dann in Zukunft erklärt werden muss.

    Hätte ich, auch ohne Nutzer dieser Software zu sein, aus Gründen der Praktikabilität und Nachvollziehbarkeit zu tendiert.


    Ab einer gewissen Anzahl Korrekturen kommt eigentlich jeder Prüfer ins Grübeln.

    Nach Rücksprache mit einem Steuerberater kann man Fehler in der Buchführung ohne Probleme korrigieren, muss natürlich einen Grund nennen, und wenn man sagt das sich da einige Fehler eingeschlichen haben und aus welchen Gründen wird es keine Probleme geben.

    • Offizieller Beitrag

    Nach Rücksprache mit einem Steuerberater kann man Fehler in der Buchführung ohne Probleme korrigieren, muss natürlich einen Grund nennen, und wenn man sagt das sich da einige Fehler eingeschlichen haben und aus welchen Gründen wird es keine Probleme geben.

    Du hast den Hintergrund vollkommen missverstanden. Die Menge macht es und den Eindruck den jemand auf den ersten Blick von Deinen Unterlagen bekommt. Nur darum geht es. Fehler kann man nicht nur korrigieren, man muss es ggf. auch. Aber jeder, der sich Deine Unterlagen das erste Mal anschaut, zieht eben seine Schlüsse und stellt sein weiteres Handeln ggf. darauf ab. Rein -> Blick drauf und alles prima, wieder raus oder eben rein -> huch, was ist denn da los und es sich erst einmal gemütlich machen. Das sind sind die beiden Möglichkeiten. Und ich denke, die erste Alternative ist jedem die Liebste. Denn, wie hatte ich gesagt:

    Ich fand übrigens schon immer, dass es viel leichter ist, Fehler zu finden, als keine Fehler zu machen.

    Und glaube mir, ein Prüfer, der nur lange genug sucht, der findet auch Beanstandungen. Und wenn es dann nur aus formalen Gründen welche gibt.


    Also alles immer so sauber wie es nur geht halten und jedem schon die Lust am Suchen nehmen. ;)

  • Also ich hätte eine neue Firma angelegt und von Anfang neu gebucht - so wird das ein Kuddelmuddel, das dann in Zukunft erklärt werden muss.

    Aber kann ich ein halbes Jahr neu erstellen?


    - Wie ist es mit den Buchungen, bekommen die alle ein neues Datum (Wann gebucht worden ist)?

    - Wie bekomme ich die bereits geschriebenen Rechnung in das System?

    - Theoretisch müsste ich ja auch alle Umsatzsteuererklärungen auch neu erstellen oder?

    - usw.


    Viele Grüße

  • Aber ich kann doch nicht alle bereits geschriebenen und versendeten Rechnungen neuerstellen ?

    Doch - du musst sie nur nicht mehr versenden. Die Vollständigkeit muss schon gewährleistet sein. Und darauf achten, dass die Rechnungsnummern stimmen - müssen mit den versendeten Originalen übereinstimmen.

  • Aber ich kann doch nicht alle bereits geschriebenen und versendeten Rechnungen neuerstellen ?

    Doch - du musst sie nur nicht mehr versenden. Die Vollständigkeit muss schon gewährleistet sein. Und darauf achten, dass die Rechnungsnummern stimmen - müssen mit den versendeten Originalen übereinstimmen.

    Das wird mir doch bei der Anzahl an Rechnungen zu gefährlich, deswegen werde ich die Buchführung korrigieren, alles dokumentieren und dem Finanzamt Bescheid geben.


    So bin ich meiner Meinung nach auf der Sicheren Seite, auch wenn danach der Betriebsprüfer kommen sollte, so habe ich das hinter mir und kann dann in Ruhe in die Zukunft schauen.


    Allen Danke nochmal für die Informationen und Hilfe.