Einkünfte eines volljährigen behindertes Kindes / Übergangsgeld

  • Hallo,

    es wäre nett, wenn mir jemand schreiben könnte, wo ich im Programm bei der Einkommensteuer 2017 die Einkünfte eines volljährigen behinderten Kindes angeben kann. Es handelt sich um Übergangsgeld.

    Herzlichen Dank im Voraus für jede Hilfe!

    • Offizieller Beitrag

    es wäre nett, wenn mir jemand schreiben könnte, wo ich im Programm bei der Einkommensteuer 2017 die Einkünfte eines volljährigen behinderten Kindes angeben kann.

    Weshalb "kann"? In welchem Zusammenhang möchtest Du diese denn erklären? Grundsätzlich hätten die Einkünfte Deines Kindes in Deiner Erklärung nichts zu suchen. Ausnahme wäre da der § 33a EStG, der aber wohl wegen Behinderung des Kindes und somit möglichem Kindergeldanspruch für das Kind ausscheiden sollte, wenn ich Deine Schilderung richtig deute.

  • Vielen Dank für die Antwort. Für das Kind wird unbefristet Kindergeld bezogen. Die Behinderung liegt bei 50 %. Da das Übergangsgeld vergleichsweise hoch ist (>9000 Euro für 2017) , bin ich davon ausgegangen, dass es angegeben werden muss, bin aber in der Hilfefunktion des Programmes nicht fündig geworden.

  • Wenn, dann ist für das Kind eine eigene Einkommensteuererklärung abzugeben - in deiner hat dies nichts zu suchen. Die Gelder wären dann unter den sonstigen Einkünften zu erfassen.

    Meines Erachtens nach liegt eine Erklärungspflicht vor, § 25 Abs. 1 EStG - § 46 EStG kommt hier ja nicht zum Tragen. Die zu zahlende Steuer dürfte allerdings gegen Null tendieren.