Ein herzliches hallo in die Runde!
Ich habe von Juli bis November 2017 Elterngeld erhalten. Dieses wurde mir allerdings erst (auf einen Schlag) Mitte Januar 2018 aufs Konto überwiesen.
Muss ich das Elterngeld nun in der Steuererklärung 2017 (Bezugsjahr) oder in der von 2018 (Zahlungseingang) angeben - oder ist sogar beides möglich und ich kann es mir aussuchen?
Vielen Dank im Voraus für eine Antwort!
MfG
Rainer
Elterngeld für 2017 erst 2018 erhalten - Für welches Jahr angeben?
- Rainer Fleuve
- Erledigt
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§ 11 EStG gilt -> 2018 (Zufluss)
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Tipp: bei ESt 2017 prüfen, ob FA tatsächlich nichts angesetzt hat!
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Tipp: bei ESt 2017 prüfen, ob FA tatsächlich nichts angesetzt hat!
Dieses wurde mir allerdings erst (auf einen Schlag) Mitte Januar 2018 aufs Konto überwiesen.
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habe ich gelesen, aber das Elterngeld wird auch dem FA gemeldet, daher mein Tipp!
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lialia: Wie/wann kann ich prüfen, ob das FA bei der ESt 2017 nichts angesetzt hat?
Fragst Du das jetzt ernst gemeint? Da es sich um dem Progressionsvorbehalt i.S. § 32b EStG unterliegende Einnahmen handelt, sollte es auch bei der Steuerberechnung entsprechend ausgewiesen und zudem erläutert sein.
Aber noch einmal, ich wüsste nicht, warum es das FA in 2017 ansetzen sollte.
Ausnahme:
Du trägst es ein und das FA übernimmt es versehentlich.