Gesonderte und einheitliche Feststellung: EÜR erstellt. Wie als Einkünfte übernehmen?

  • Hallo!

    Vermutlich etwas ganz simples bzw. dem geschuldet dass ich etwas grundlegendes nicht verstanden habe, auf jedenfall komme ich gerade nicht weiter:


    Ich erstelle gerade eine Gesonderte und einheitliche Feststellung für das Jahr 2017.

    Im Reiter "Anlage EÜR" habe ich händisch (ohne Import) die EÜR angelegt.


    Wie wird das hier ermittelte Ergebnis (in meinem Falle ein Verlust) als Einkünfte übernommen?

    Im Bereich "Einkünfte und Immobilien" habe ich keine Eintragungen. Bei "Eingaben überprüfen" kommt daher die Fehlermeldung "Sie haben bisher keine Einkünfte erklärt...."


    Wo liegt meine Wissenslücke bzw. die entsprechende Funktion?


    Vielen Dank im vorraus!

    • Offizieller Beitrag

    Wie wird das hier ermittelte Ergebnis (in meinem Falle ein Verlust) als Einkünfte übernommen?

    Na gar nicht, oder wie soll der Anteil an einem Ergebnis automatisch übernommen werden?


    Im Bereich "Einkünfte und Immobilien" habe ich keine Eintragungen. Bei "Eingaben überprüfen" kommt daher die Fehlermeldung "Sie haben bisher keine Einkünfte erklärt...."

    Einfach einmal unter dem Begriff Beteiligungen in der Software und hier im Forum über die erweiterte Forumssuche schauen. Der Betrag ist in der ESt-Erklärung entsprechend manuell zu erfassen.

  • Leider bin ich jetzt noch mehr verwirrt :)

    Wie wird das hier ermittelte Ergebnis (in meinem Falle ein Verlust) als Einkünfte übernommen?

    Na gar nicht, oder wie soll der Anteil an einem Ergebnis automatisch übernommen werden?

    Im Bereich "Einkünfte und Immobilien" habe ich keine Eintragungen. Bei "Eingaben überprüfen" kommt daher die Fehlermeldung "Sie haben bisher keine Einkünfte erklärt...."

    Einfach einmal unter dem Begriff Beteiligungen in der Software und hier im Forum über die erweiterte Forumssuche schauen. Der Betrag ist in der ESt-Erklärung entsprechend manuell zu erfassen.

    Es geht mir zunächst nur um die gesonderte und einheitliche Feststellung des Betriebs. Meine private Steuererklärung mache ich danach und trage dann (so verstehe ich deine Antwort) manuell meinen Anteil ein, obwohl die Software den Anteil für meine persönliche Steuererklärung kennt.

    Innerhalb der gesonderten und einheitlichen Feststellung muss ich doch das Ergebnis nicht selbst aufteilen. Der Verteilungsschlüssel verteilt die Summe auf die Gesellschafter. Daher weiß ich nicht was du meinst mit "wie soll der Anteil an einem Ergebnis automatisch übernommen werden?"


    Zurück zur gesonderten und einheitlichen Feststellung:

    Früher habe ich unter Einkünfte und Immobilien/Gewerbebetrieb/Laufender Gewinn händisch den via Exceltabelle ermittelten Betrag eingegeben. Die Exceltabelle habe ich in gedruckter Form beigelegt.

    Dies ist nicht mehr erlaubt und ich wurde vom FA aufgefordert die Gewinnermittlung elektronisch als EÜR einzureichen.

    Ich kann natürlich den in der Anlage EÜR ermittelten Betrag händisch als Laufenden Gewinn eintragen, ich bin mir nur unsicher da ich dachte wenn das so richtig wäre würde es die Software vermutlich automatisch machen oder durch einen entsprechenden Button ermöglichen.


    Ich danke für die Hilfe und hoffe ich habe jetzt nicht noch mehr verdreht...

  • Du musst doch direkt aus der EÜR per Elster versenden können (ich mache es anders - für die EÜR nutze ich das Modul Einnahmenüberschussrechnung). Das Ergebnis (Gewinn oder Verlust) übernehme ich dann als eine Zahl in die Feststellungserklärung!

    Wie wird das hier ermittelte Ergebnis (in meinem Falle ein Verlust) als Einkünfte übernommen?

    Im Bereich "Einkünfte und Immobilien" habe ich keine Eintragungen. Bei "Eingaben überprüfen" kommt daher die Fehlermeldung "Sie haben bisher keine Einkünfte erklärt...."

    Eine Übernahme erfolgt nicht automatisch, da die EÜR gesondert per Elster zu übermitteln ist - das geht nicht zusammen mit der Feststellungserklärung zusammen. Du trägst - wie oben geschrieben - das Ergebnis in einer Zahl ein.

    Meine private Steuererklärung mache ich danach und trage dann (so verstehe ich deine Antwort) manuell meinen Anteil ein, obwohl die Software den Anteil für meine persönliche Steuererklärung kennt.

    Die Software kennt nur zwei unterschiedliche Erklärungen - ein Vergleich über die Personen ist hier doch überhaupt nicht möglich! Eine Feststellungserklärung betrifft doch häufig mehrere Personen, die nicht über andere Erklärungen in „der Software“ (welche?) vorhanden sind. Du verlangst hier etwas zu viel - das können nicht einmal professionelle Programme wie DATEV, AGENDA, ADDISON etc.!

    • Offizieller Beitrag

    Ich verstehe das Problem nicht. Du gibst doch in den Grundangaben der GbR den Aufteilungsmaßstab des Ergebnisses ein. Den Rest erledigt insoweit doch das Programm. Damit ist die F doch erledigt.

  • Ich versuche es nochmal im Detail:


    -Alles was ich schreibe und geschrieben habe bezieht sich (entsprechend des gewählten Forumbereichs) auf die Software WISO Steuer-Sparbuch in Version 2018.


    -Vor der EÜR-Pflicht habe ich bei "Allgemeine Angaben" die Grunddaten eingefügt, dann bei "Einkünfte und Immobilien/ Gewerbebetrieb" den via Exceltabelle ermittelten Gewinn oder Verlust bei "Laufender Gewinn" eingetragen (Siehe Bild 1!) und bei "Aufteilung auf die Beteiligten" die Aufteilung auf die Gesellschafter vorgenommen. Anschließend die Steuererklärung aus der Software heraus per Elster abgegeben.



    -Da die EÜR nun für mich Pflicht ist habe ich sie im Bereich "Anlage EÜR" angelegt (siehe Bild 2!). Der dort ermittelte Verlust entspricht dem Betrag den ich früher per Exceltabelle ermittelt hätte.


    -Meine eigentliche Frage ist ob ich

    a) den in der EÜR ermittelten Betrag nun händisch im Bereich "Einkünfte und Immobilien/ Gewerbebetrieb" als Verlust eintragen soll oder

    b) die Software dies durch die aktivierung einer entsprechenden Funktion selbst tut oder ob

    c) ich etwas Grundlegendes Falsch mache.


    -Aktuell gehe ich von Fall "a)" aus. Wenn ich den Wert nicht übertrage und das Feld leer lasse kommt beim Überprüfen der Eingabe eine Fehlermeldung (siehe Bild 3!). Nach dem händischen eintragen gibt es keine Fehlermeldung und ich kann die Steuererklärung inklusive Anlage EÜR abgeben (siehe Bild 4!)


    Du musst doch direkt aus der EÜR per Elster versenden können (ich mache es anders - für die EÜR nutze ich das Modul Einnahmenüberschussrechnung). Das Ergebnis (Gewinn oder Verlust) übernehme ich dann als eine Zahl in die Feststellungserklärung!

    In meinem bisherigen Verständniss ist die EÜR eine Anlage die zu meiner Feststellungserklärung gehört und die ich zusammen mit dieser Abgebe (siehe Bild 4!)



    Eine Übernahme erfolgt nicht automatisch, da die EÜR gesondert per Elster zu übermitteln ist - das geht nicht zusammen mit der Feststellungserklärung zusammen. Du trägst - wie oben geschrieben - das Ergebnis in einer Zahl ein

    gleiches Thema, siehe Bild 4


    Die Software kennt nur zwei unterschiedliche Erklärungen - ein Vergleich über die Personen ist hier doch überhaupt nicht möglich! Eine Feststellungserklärung betrifft doch häufig mehrere Personen, die nicht über andere Erklärungen in „der Software“ (welche?) vorhanden sind. Du verlangst hier etwas zu viel - das können nicht einmal professionelle Programme wie DATEV, AGENDA, ADDISON etc.!


    Alles was ich schreibe und geschrieben habe bezieht sich (entsprechend des gewählten Forumbereichs) auf die Software WISO Steuer-Sparbuch in Version 2018.

    Ich verlange oder erwarte hier nichts. Ich habe kein Problem damit etwas händisch zu übertragen, ich war/bin mir nur unsicher ob ich alles richtig mache. Abgesehen davon: Die Software kennt alle meine Daten. Aus Technischer Sicht könnte sie Werte sowohl von einer Erklärung in die andere und vor allem innerhalb einer einzelnen Erklärung übernehmen. Es handelt sich um eine intelligente Software welche u.a. die Eingaben des Nutzers überprüft und ihm auf Grundlage seiner Eingaben Tips gibt und weitere Daten abfrägt. Auch besitzt sie die Funktion Daten einer Erklärung (z.b. vom letzten Jahr) in eine andere (vom aktuellen Jahr) zu übernehmen. Sie vollzieht aus meiner Sicht also deutlich komplexere Aufgaben als die von mir hinterfragte.



    Wie oben geschrieben vermute ich die Antwort auf meine Frage zu kennen (=a)). Aber ich bin unsicher, da eben einige große Unterschiede zwischen dem von mir und dem von euch geschriebenen bestehen.


    Ich hoffe ich konnte jetzt klarer schreiben was ich meinte und jemand kann abschließend Klarheit schaffen.


    Vielen Dank!

  • Solange du in der ersten Maske unter den laufenden Einkünften Null stehen hast, wird die Meldung bleiben. Dort muss das Ergebnis der EÜR eingetragen werden - manuell, wie oben schon mehrfach geschrieben!

    Übersandt wird die EÜR - siehst du doch in deinem vierten Screen.