Hallo zusammen,
ich hänge bei den diesjährigen Buchungen im HV 2019 wieder an einer Kleinigkeit fest und hoffe auf Eure Hilfe.
Folgendes vereinfachtes Szenario:
Hausgeldzahlungen werden in 2017 von den Eigentümern in folgender Höhe bezahlt ( lt. Wirtschaftsplan aus dem Vorjahr) :
Eigentümer A: 300 €
Eigentümer B: 250 €
Die Zahlungsbeträge werden auch in 2018 bis zur Eigentümerversammlung weiter bezahlt. Nun findet im März die Eigentümerversammlung statt, in der auch der Wirtschaftsplan für 2018 gebilligt wird. Lt. Wirtschaftsplan für 2018 ergeben sich nun folgende Vorauszahlungen:
Eigentümer A: 350 €
Eigentümer B: 200 €
Bei unserer letzten Verwaltung war es immer so, dass die Beträge aus dem Wirtschaftsplan rückwirkend ab 1.1. galten.
Wenn ich nun aber offene Posten dazu erzeuge und die Eingänge verbuchen möchte habe ich bei Eigentümer B das Problem, dass ich die offenen Posten nicht "überbuchen" kann. Er hat jedoch ja bis März ja eigentlich zu viel bezahlt.
Bei Eigentümer A ist es kein Problem. Er hat dann eben für die bereits bezahlten Monate einen Rückstand, den er begleichen muss.
Habt Ihr hierzu Tipps für mich, wie dies funktioniert oder wie geht ihr mit einer solchen Konstellation um?
Grüße
Jogi