Hallo zusammen,
ich habe ein kleines Problem mit ELSTER/Mein Büro:
Im Jahr 2016 war ich noch Kleinunternehmer, seit 2017 falle ich unter die Regelbesteuerung. So weit so gut.
Es gibt leider eine Zahlung zu einer Rechnung aus 2016, die erst 2017 bei mir eingegangen ist. Laut Abschnitt 19.5 UStAE (Wechsel der Besteuerungsform) fällt diese Zahlung noch unter die Kleinunternehmerregelung.
(1) Umsätze, die der Unternehmer vor dem Übergang zur Regelbesteuerung ausgeführt hat, fallen auch dann unter § 19 Abs. 1 UStG , wenn die Entgelte nach diesem Zeitpunkt vereinnahmt werden.
In Mein Büro habe ich alles korrekt unter "Erlöse als Kleinunternehmer.." verbucht. Das Problem ist jetzt folgendes:
Die Zahlung taucht (meiner Meinung nach korrekterweise) in der Umsatzsteuererklärung in Zeile 34 Feld 239 auf. Elster gibt mir nun eine Fehlermeldung, da ich nicht gleichzeitig Feld 239 und die folgenden Felder ausfüllen darf.
Zitat von ELSTER FehlermeldungBei Inanspruchnahme der Besteuerung der Kleinunternehmer (§ 19 Absatz 1 UStG) sind Angaben zu den abziehbaren Vorsteuerbeträgen ausschließlich zulässig für innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge außerhalb eines Unternehmens (§ 2a UStG) sowie von Kleinunternehmern im Sinne des § 19 Absatz 1 UStG (§ 15 Absatz 4a UStG).
Bei Inanspruchnahme der Besteuerung der Kleinunternehmer (§ 19 Absatz 1 UStG) sind Angaben zu Umsätzen zum allgemeinen beziehungsweise zum ermäßigten Steuersatz, zu anderen Steuersätzen sowie zur Steuer infolge Wechsels der Besteuerungsform nicht zulässig. Steuerbeträge, die nach dem Wechsel von der Regelbesteuerung zur Kleinunternehmer-Regelung auf den Zeitraum der Regelbesteuerung entfallen und aufgrund der Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG) erst im Zeitraum der Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung entstanden sind, sind in der Zeile 104 bei Steuer-, Vorsteuer- und Kürzungsbeträge, die auf frühere Besteuerungszeiträume entfallen, einzutragen. Gleiches gilt für Berichtigungen nach § 17 UStG bei Kleinunternehmern.
Bei Inanspruchnahme der Besteuerung der Kleinunternehmer (§ 19 Absatz 1 UStG) sind Angaben zu steuerfreien Lieferungen, sonstigen Leistungen und unentgeltlichen Wertabgaben auf der Anlage UR ausschließlich im Bereich der innergemeinschaftlichen Lieferungen (§ 4 Nummer 1 Buchstabe b UStG) und der steuerfreien, nicht zum Gesamtumsatz (§ 19 Absatz 3 UStG) gehörenden Umsätze ohne Vorsteuerabzug zulässig.
Wo bzw. in welches Feld soll ich den Betrag denn nun eintragen?
Liebe Grüße,
como