iPhone und AFa

  • Hallo, ich bin Freiberufler und habe mein iPhone (1319€) bei den Ausgaben angegeben. 3Jahre Abschreibungszeit. Das Programm errechnet Abschreibung für 2017 110€ und die Nachzahlungsuhr oben rechts reduzierte sich um ca 30€ Wieso jetzt nur 110€? Ich versteh das nicht. Jetzt habe ich das iPhone für 750€ wieder verkauft und muss den Erlös ja als Gewinn wieder angeben. Das gebe ich bei "Verkauf von Anlagevermögen" an. Die Nachzahlungsuhr erhöht sich dadurch um ca.250€. 250-30=220€. Das kann doch nicht richtig sein, dadurch zahl ich ja nur drauf statt steuern zu sparen? Was mach ich falsch?

    Danke.

  • Bei Anlagevermögen geht nicht der gesamte Anschaffungspreis in die EÜR ein, sondern nur der Jahresteil der AfA (Absetzung für Abnutzung). Bei drei Jahren, AHK von 1.319 € ergibt sich eine AfA von 110 €, wenn die Anschaffung im August war (4 Monate im Jahr 2017). D. h. der Restwert 31.12.2017 war dann noch 1.209 € in der Anlageverwaltung.

    Das bedeutet, in der EÜR 2017 stehen nur die 110 € AfA, der Rest ist noch nicht "verfrühstückt", kommt erst in der Folgezeit (daher Nutzungsdauer, die AfA ist die Verteilung der Kosten auf die Nutzungsdauer).


    Wenn du jetzt verkauft hast (in welchem Monat) gehen noch anteilig für die Monate des Verbrauchs AfA in die EÜR ein (also pro Monat 27,50 €). Der Erlös abzüglich des Restwertes nach anteiliger AfA 2018 ist dann der Gewinn, den du 2018 in der EÜR buchen und damit versteuern musst. Dürfte also recht gering sein (Beispiel Verkauf jetzt im Oktober = 10 Monate AfA = 275 € AfA. Damit Restbuchwert heute 934 €. Mit dem Verkauf in Höhe von 750 € machst du also sogar einen Verlust in Höhe von 184 €, der zusätzlich zur AfA deine Steuer senken wird).

  • Moin,


    die Afa für 2017 errechnet sich 2017 anteilig- die Anschaffung war im Oktober ? Auch für 2018 müsste die Afa anteilig berücksichtigt werden - da ich das Programm nicht kenne, weiss ich nicht, ob das "automatisch" passiert..


    Gruß

    Maulwurf

  • Oh man vielen Dank! Ich hab mir das jetzt 10 mal durchgelesen, so langsam dämerts glaub ich. Nur noch zur Sicherheit: Ich rechne 1319€ :3 (Jahre) = 440€ Das kann ich im jahr ansetzen. Die 110€ sind ja nur anteilig weil im Herbst gekauft. 440€ : 12 = 37€ Monatsanteil. Da iPhone im September verkauft (29.9.) rechne ich jetzt 9x 37€ = 333€. +110€ vom letzten Jahr sind 443 die ich von den 1319€ abziehe, macht 876€ Restwert. Verkauft habe ich für 750€ also ein Verlust von 126€.

    Aber wie mache ich das jetzt? Gebe ich im Programm unter "Verkauf von Anlagevermögen" einfach Verkauf iPhone für -126€ an? Sieht komisch aus:-/

  • Da wir nicht wissen, welches Modul du verwendest, ist es schwierig, hier zu sagen, wie du vorgehen musst.

    Im beiden Modul durftest du ja nur die AfA im letzten Jahr buchen. In beiden Fällen hätte aber das iPhone zum Betriebsvermögen gehört. Dieses iPhone wird ja bei der Datenübernahme mit übernommen, so dass du jetzt 2018 den Abgang erfassen kannst. Dann wird dir eigentlich der Restbuchwert angegeben und die Buchung ist unter dem Punkt "Veräußerung oder Entnahme von Wirtschaftgütern" zu erfassen (hier ist der Restbuchwert und der Veräußerungserlös anzugeben). Der Rest wird gerechnet.

    • Offizieller Beitrag

    Ich weiß nicht was mit "Modul" gemeint ist, ich habe das Programm WISO Steuer Sparbuch 2018 und bald dann hoffentlich 2019

    Du solltest Dich in der Tat einmal etwas intensiver mit Deiner Steuersoftware auseinandersetzen.

  • In der Tat. Ich öffne immer Einkommensteuererklärung und das ist für einen nicht Finanzbeamten wie mich schon kompliziert genug. Aber bis jetzt hats immer geklappt. Leider bringen mich die "Hilfen" des Programms ohne Finanz-Studium auch nicht weiter.