Hallo,
wir haben wie jedes Jahr einige Postionen aus der Nebenkostenabrechnung unseres damaligen Vermieters als haushaltsnahe Dienstleistungen bzw. Handwerkerleistungen gem. § 35a EStG angesetzt (Pflege Außenanlagen allgemein, Winterdienst, Aufzugskosten Wartung, Aufzugskosten TÜV, Aufzugskosten Notruf, Kosten Antennenanlage - Wartung der Fernsehkabel, Hauswart, Müllabfuhr/Dienstleistung, Hausreinigung, Heizzentrale - Wartung der Heizungsanlage).
Nun hat uns das Finanzamt mitgeteilt dass die Nebenkosten für unsere eigengenutzte Wohnung lt. Nebenkostenabrechnung unserer Hausverwaltung keine Handwekerleistungen gem. § 35a EStG sondern Kosten der Lebensführung gem. § 12 EStG sind und nicht steuerbegünstigt berücksichtigt werden können.
Wir sollen nun innerhalb eines Monats mitteilen ob wir einverstanden sind oder worauf wir unseren Einspruch begründen.
Zur Ergänzung des Sachverhaltes: Wir bewohnen seit Februar 2017 Wohneigentum; da unser damaliger Vermieter allerdings die Nebenkostenabrechnung immer erst auf den letzten Drücker versendet haben wir in der Steuererklärung 2017 die NK-Abrechnung von 2016 angegeben welche wir im Dezember 2017 erhalten haben.
Sind die anteiligen Nebenkosten im Bereich Handwerk/Dienstleistung tatsächlich nicht absetzbar?
Oder ist es möglich dass das Finanzamt fälschlicherweise davon ausgeht dass die NK-Abrechnung unser Wohneigentum betrifft?
Wir sind für jede Hilfe dankbar!
Viele Grüße!