Hallo Zusammen,
im Jahr 2017 war ich die ersten sechs Monate arbeitslos und habe in der Zeit eine Karenzentschädigung (§74 HGB) meines Ex-Arbeitsgebers, sowie Arbeitslosengeld vom Arbeitsamt erhalten. Zusätzlich zum Arbeitslosengeld hat das Arbeitsamt auch einen Zuschuss zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt. Über diesen Zuschuss habe ich auch eine separate Bescheinigung bekommen.
Jetzt frage ich mich, ob und wo bzw. wie ich diesen Zuschuss auch in meiner Einkommensteuererklärung angeben muss. Im Interview Modus habe ich nicht gefunden wo/wie das einzutragen wäre. Hat jemand einen sachdienlichen Hinweis für mich?
Vielen Dank und viele Grüße
Netsmurf