Guten Abend zusammen,
wir haben zum 31.10. das Neben-Gewerbe (med. Fußpflege) meiner Frau abgemeldet.
Das noch intakte Inventar ,Gerätschaften und Restmengen Verbrauchsmaterialien (alles länger abgeschrieben) wurden vor dem Abmeldedatum im gesamten mit Kaufvertrag verkauft.
Lediglich zwei Geräte wurden in den Privatbereich mit Zeitwert übernommen. (werden jeweils mit MWST bzw UMST erfasst)
Wird der Verkauf noch in der EÜR erfasst? Oder nur im Bereich Veräußerungsgewiinn/Verlust in der EST.
Extra Gewinne / Verluste Bank oder anderes gibt es nicht, lediglich kleine Bareinnahmen die bisher in der EÜR/Kassenbuch verbucht waren.
Grüße