Alles anzeigenHallo ,
ich weiß das Thema ist schon ein wenig älter, ich habe nun von meinem Kollegen erfahren, das wir seit 1 Jahr ein Objekt haben wo eine Partei Umsatzsteuer bezahlt. Dessen Buchhaltung hat uns gefragt, wo wir die Abrechnung auch die Umsatzsteuer berechnen können. Leider haben wir das nicht gemacht. Was es am Anfang auch so geheissen hat.
Nun zur meiner Frage:
1. Müssen wir das machen, nach verlagen?
2. Wenn ja, gibt es irgendwie eine Möglichkeit dieses zu tun, ohne das ich alle Rechnungen anschauen muss. Oder sogar die Wasseerechnung splitten muss.
Ich sehe das auch so. Der Text strotzt nur so von Fehlern und Unklarheiten. Ihr seid "IHK geprüfte"-Hausverwalter ??
Bzw. Du ja nicht, nur Dein Spezl. Seit Februar. Hat der auch §34 GewO Erlaubnis in der Tasche ?
Du bist der PC-Fach"experte"...
Nein, Spass bei Seite....Geil. Auch, das Du es gelöst bekommen hast !