Hallo zusammen,
ist bei einem Nebengewerbe (deutlich unter 17500), wo die Einnahmen haupsächlich (100 % Fußpflege) in Bar getätigt werden, besteht Kassenbuch Pflicht?
Im Netzt habe ich folgende Aussage gefunden: wenn Sie einen bargeldintensiven Betrieb führen, sind Sie verpflichtet, ein Kassenbuch zu führen, Neuerung ab 1.01.2017.
Haufe schreibt, bei EÜR keine Pflicht.
Was stimmt denn?