Hallo zusammen,
ich habe für das Jahr 2017 vergessen ein GWG bis 410 Euro in der EÜR zu buchen. Besteht die Möglichkeit die Ausgabe in 2018 geltend zu machen? Ich konnte die Option leider im Programm nicht finden.
Danke und viele Grüße!
Hallo zusammen,
ich habe für das Jahr 2017 vergessen ein GWG bis 410 Euro in der EÜR zu buchen. Besteht die Möglichkeit die Ausgabe in 2018 geltend zu machen? Ich konnte die Option leider im Programm nicht finden.
Danke und viele Grüße!
Schlicht und einfach - nein. Es gilt § 11 EStG und das heisst, zum Zeitpunkt der Zahlung und nicht irgendwann nachholen. Buche das Geld ab unter "Lehrgeld".
Na ja, GWG ist ja nur eine "Kann"-Regelung. Es bliebe m.E. die ganz normale Abschreibung im Wege der regulären AfA. Das Objekt ist dann so zu aktivieren, als wenn es von Beginn an aktiviert worden wäre und die auf die vergangenen (bestandskräftigen) Veranlagungszeiträume entfallenden AfA-Anteile sind natürlich zwingend verloren und nicht nachholbar.