Komplexe Heizkostenabrechnung

  • Wir haben (durch einen Erbfall) ein 3-Familien-Haus übernommen und stehen vor dem Problem dafür die Nebenkostenabrechnung aufzusetzen. Bzgl. der Heizkosten haben wir folgende Situation, die ich nicht schaffe in WISO Vermieter abzubilden:


    Das Haus hat eine Pellets-Heizung, die 2 Kreisläufe versorgt. Kreislauf 1 bedient die 3 Wohnungen, die je einen Wärmemengenzähler haben, der die verbrauchte Wärmeenergie (für Fußbodenheizung UND Warmwasser) misst. Das konnte ich problemlos in WISO Vermieter anlegen.

    Kreislauf 2 versorgt 4 konventionelle Heizkörper und hat eine Wärmemengenzähler, der die verbrauchte Wärmemenge in diesem Kreislauf misst. Die Heizkörper sind wie folgt verteilt: 1x Treppenhaus und 1x Waschkeller (das würde ich gerne auf Wohneinheiten umlegen) und 1x Extrazimmer, dass Wohnung Nr. 1 zugeordnet und 1x Extrazimmer, dass Wohnung Nr. 2 zugeordnet ist. An den Heizkörpern sind Qundi Caloric 5.5 Zähler angebracht, die Einheiten zählen. Nun habe ich folgende Probleme: Wie kann ich den Verbrauch von Treppenhaus- und Waschkeller-Heizkörper (in KWh) auf die Wohneinheiten übertragen und wie kann ich den Verbrauch der Heizkörper in den Extrazimmern (in KWh) auf die betreffenden Wohnungen umlegen?


    Ist das wirklich mein Problem oder kann man das auch eleganter lösen? Ich bin für jeden Ratschlag dankbar!

  • Ist das wirklich mein Problem oder kann man das auch eleganter lösen? Ich bin für jeden Ratschlag dankbar!

    Oha, mit dem Vermieter weiß ich nicht ob das funktioniert. Mit dem Verwalter, den ich nutze sicherlich leichter zu arrangieren. Das nur dazu einmal.


    Was mich stuzig macht ist die Heizungskonstallation(en).


    Wie soll das technisch gehen, dass eine Fußbodenheizung und das Warmwasser mit einem Wärmemengenzähler gemessen wird. Das kann nicht sein. Oder gibt es für das Warmwasser einen eigenen WMZ (Wärmemengenzähler)?

    Das Warmwasser müsste bestenfalls über eine Zirkulationsleitung laufen und dort ein Wärmemengenzähler eingebaut sein, dann kann auch laut Heizkostenverordnung eine korrekte Wärmeenergie für dieses gemessen werden.


    Man kann aber keine Wärmemengenzähler mit HKV (Heizkostenverteiler) kombinieren, denn die WMZ messen in kWh und die HKV in Einheiten. Das wird nicht gehen. Da aber dieser Kreislauf einen separaten WMZ hat, könntest du dies so machen (habe ich bei einem Gewerbepark mit 10 Einheiten gemacht, dort haben verschiedene Büros einen Heizkreislauf und nur einen WMZ) dass du diese extra Heizkörper mittels der Wohnfläche / Zimmerfläche als Umlageschlüssel neu eingibst. Wie gesagt, das geht beim Verwalter, beim Vermieter vermutlich nicht.


    Melde dich, wenn wir dir dich weiter unterstützen können. Bitte aber vorher klären, opb das mit dem Vermieter geht. Evtl. mach ein Ticket auf oder ruf die Hotline unter 02735-909699 an und frage vorab.

  • Bei den Zähler können sowohl Wärmemengenzähler und Heizkostenverteiler eingetragen werden je Wohnung.

    Das Treppenhaus und Waschkeller können vernachsässigt werden, wie Rohrleitungen und Abstrahlverluste.

    Probleme gibt es bei den Extrazimmer, weil ein Zimmer kein Wärmemengenzähler hat und zugeordnet werden kann.

    Lösung: in einem Beiblatt alles auf eine Einheit bringen.

    Gesamt kWh - Wohnungs kWh und Rest Kwh auf Einheiten verteilen.

    Ob das der Heizkostenverordnung entspricht mag ich zu bezweifeln.

    Ansonsten im nächsten Jahr die Heizkostenverteiler entfernen und auf Wärmemengenzähler umstellen für Heizkreis 2.

    Wie wurde denn sonst abgerechnet ?

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  • Bei den Zähler können sowohl Wärmemengenzähler und Heizkostenverteiler eingetragen werden je Wohnung.

    Das ist unumstritten, nur kann man nicht beide in einer Heizkostenabrechnung einbinden, wie soll das gehen?



    Das Treppenhaus und Waschkeller können vernachsässigt werden

    Oha, selbst bei Frostschutz benötigen die etwas an Energie, und das soll vernachlässigt werden.



    Gesamt kWh - Wohnungs kWh und Rest Kwh auf Einheiten verteilen.

    Wie kann man kWh auf Einheiten umrechnen, da wäre uns geholfen, diesen Weg aufzuzeigen.


    Ob das der Heizkostenverordnung entspricht mag ich zu bezweifeln.

    Glaube kaum, dass das durchgehen würde.

    Wie wurde denn sonst abgerechnet ?

    Genau, dass sollte er uns einmal aufzeigen, denn wie diese Kombinationen abrechnet wurden, da zeige ich großes Interesse dran. Obwohl ich eine solche Konstellation nicht habe.

  • Gesamt kWh - Wohnungs kWh und Rest Kwh auf Einheiten verteilen.

    1000 kWh Pellets

    500 kWh Wohnung 1

    500 kWh Wohnung 2 Rest

    Beispiel:

    500 kWh / 200 Einheit = 2,5 kwh /Einheit

    95 Einheiten Wohnen = 237,5 kWh

    30 Einheiten Schlafen = 75,0 kWh

    75 Einheiten Kind = 187,5 kWh

    Mit vernachlässigen meine ich die Heizkörper, in der Heizkostenabrechnung, da ja alle vom Flur profitieren,

    Jedenfalls ist in unsere WEG, kein Zähler am Flur-Heizkörper. Geht wohl als Verlust unter.

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  • @Alle: Vielen Dank für eure Antworten, ich versuche einmal die Unklarheiten zu bereinigen:


    - Der Erblasser ist vor der ersten Nebenkostenabrechnung verstorben :( d.h. es gibt keine Abrechung zum "spicken"...

    - In beiden Heizkreisläufen sind Wärmemengenzähler! In einem der Heizkreisläufe sind nur 4 Heizkörper, von denen sich einer im Treppenhaus (aufteilen auf alle Wohnungen), einer im Waschkeller (ebenfalls aufteilen auf alle Wohnungen), einer in einem zur Whg. 1 gehörenden Zimmer und der letzte in einem zur Whg. 2 gehörenden Zimmer befindet. An jedem dieser Heizkörper befindet sich ein Qundi Caloric 5.5 Einheitenzähler. Ich bin der Meinung, dass es (abrechungskonform) möglich ist, die Wärmemenge (= kWh) für diesen Kreislauf durch die Summe der Einheiten der 4 Zähler teilen kann und dann mit den Einheiten multipliziert den einzelnen Parteien in Rechnung stellt. Ich weiß nur nicht wie ich das mit Zählern in WISO Vermieter abbilden kann. Ich habe keine Lust eine "Schatten-Buchhaltung" des Wärmemengenzählers für den zweiten Heizkreislauf zu machen und für die Berechnung vorher nur für diesen Kreislauf eine Excel-Tabelle zu erstellen


    Ich hoffe, ich habe mich jetzt verständlicher ausgedrückt. Falls immer noch etwas unklar ist, bitte fragen - mich quält das Problem wirklich

  • Es geht nur mit Schatten-Buchhaltung oder alle Heizkörper mit Einheitenzähler versehen.

    Für 14,50 € / restliche Heizkörper kein Unterfangen und man gehe mit der Heizkostenverordnung konform.

    Eine Abrechnung wird dann zum Kinderspiel.

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  • Ich hoffe, ich habe mich jetzt verständlicher ausgedrückt.

    Alles klar. Ich darf dazu eine Vorschlag machen, denn ich hatte in einem Gewerbe u.a. ein Gebäude mir 4 Büros, die über einen Heizkreislauf und einen Wärmemengenzähler versorgt wurden. Die Abrechnung habe ich derart gestaltet, dass es einen WMZ mit der fiktiven Nummer 4711 gibt. Dann habe ich jedem Büro einen fiktiven WMZ vergeben, Büro 1 4711-1, Büro 2 4711-2 usw. Die Berechnung habe ich, weil ja keine separaten HKV vorhanden sind, nach der Heizfläche. Damit konnte ich die gemessenen Verbrauchszahlen jedem Büro entsprechend der Fläche zuteilen.

    Nun wäre das mit der Heizfläche bei dir total unsinnig. Daher würde ich dir empfehlen, dass du anstatt die Heizfläche, den Verbrauch der HKV als Basis nimmst. Das kann man auch noch im Kopf ausrechnen zumindest die Zahlen der einzelnen HKV addieren um dann diesen Wert auf die einzelnen Heizkörper zu berechnen. Dort wo die Allgemeinheit etwas von hat, da musst du aber dem HKV eine Art ALlgemeinzähler machen, der dann auf die einzelnen WE umgelegt wird.

    Und jetzt spätestens denke ich, dass du mit dem Vermieter dies nicht mehr darstellen kannst, mit dem Verwalter gibt es zig mehr Möglichkeiten, dafür ist es auch für spezielleren Konstellationen geschaffen worden.


    Es ist natürlich über diesen Weg schwer, eine nachvollziehbare Hilfe zu geben, denn letztendlich kann man nur reagieren, wenn etwas geändert wurde und du es dann abfragst.

    Wenn du weitere Hilfe brauchst, melde dich. Einen Vorschlag noch, überlege für deine Konstellation evtl. den Verwalter anzuschaffen.

  • Daher würde ich dir empfehlen, dass du anstatt die Heizfläche, den Verbrauch der HKV als Basis nimmst. Das kann man auch noch im Kopf ausrechnen zumindest die Zahlen der einzelnen HKV addieren um dann diesen Wert auf die einzelnen Heizkörper zu berechnen.

    Das hatte ich auch so vorgeschlagen, da es einen vorgeschalteten Wärmemengenzähler gibt, als Basis.

    Eine Nebenrechnung ist weiterhin erforderlich (Excel).

    Der Verwalter ist zu komplex und mancher überfordert damit.

    Die beste Lösung ist, alles auf eine Einheit zu bringen. Auch für die Zukunft.

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  • errjot und blumenmeer1: Vielen Dank für eure wertvollen Tipps. Nun gut, eine Schattenbuchhaltung mit 4 fiktiven Wärmemengenzählern ist ein sehr guter Anfang. Dann kann man auch immer noch auf echte Wärmemengenzähler umsteigen. Nun bleibt aber nur noch ein Problem: Wie lege ich die Heizkosten für die 2 Heizkörper in Treppenhaus und Waschkeller auf die Wohnungen um? (Noch mehr fiktive Zähler?)

  • Treppenhaus und Waschkeller würde ich nicht auf Wohnungen umlegen. Sie holen sich nur Ärger ins Haus. Dies Kosten sind von allen zu tragen.

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  • Nun bleibt aber nur noch ein Problem

    Ich habe mal versucht, es bildlich darzustellen.

    21.12.18 Muster Aufteilung HKV - WMZ Forum.pdf


    Wie du siehst, kann man die Verbrauchszahlen für die Heizkörper im Kopf ausrechenen zumindest mehr als einen Taschenrechner (es muss kein wissenschaftlicher sein:)) braucht man nicht.

    Inwieweit man das bei dem Vermieter einpflanzen kann, vielleicht ist #Blumenmeer da hilfreich, ich weiß es nicht. Diese Konstellation kann ich im Verwalter "mit Leichtigkeit" eintragen.


    Melde dich, wenn wir dir weiterhin helfen können.

  • Ja, genauso hatte ich mir das vorgestellt, WISO Vermieter spielt da leider nicht mit. Dann werde ich einfach auf Verwalter umsteigen, ist ja für meinen Fall (1 Haus mit 3 Whg. und 2 ETW) nicht viel teurer

  • Ich war mal wieder ungenau, wie kann ich denn die Zähler dieser 2 Heizkörper auf alle verteilen?

    Hatte ich doch gesagt. Indem ich die weglasse, als wenn die keinen Zähler haben. Diese Wärmekosten verteilen sich auf alle.

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