Kostenermittlung Warmwasserbereitung

  • Guten Abend allerseits,


    wir haben folgendes Situation und hoffen, dass Ihr uns helfen könnt:


    - wir haben ein Zweifamilienhaus, EG wird von uns selber bewohnt, OG ist vermietet

    - EG und OG haben jeweils einen Wärmemengenzähler (WMZ) für die Heizkreise

    - die Heizungsanlage verfügt über einen dritten WMZ zur Erfassung der Einheiten der Warmwasserbereitung

    - das EG und das OG verfügen jeweils über Kalt- und Warmwasserzähler.


    Nun haben wir das Problem, in WISO Vermieter, den WMZ für die Warmwasserbereitung richtig einzutragen. Wie muss ich diese unter Zähler einpflegen? Welche Zählerart und Zuordnung bzw. Umlageschlüssel wären die richtigen? Wenn ich ich "normaler Zähler"/"WMZ" auswähle, kann ich die Zuordnung nur Etagenweise vergeben. Müsste die Zuordnung nicht mit dem Gaszähler gekoppelt sein? Oder habe ich hier schon einen Denkfehler zur Ermittlung der Heizkosten? Unter dem Punkt Heizkosten haben wir aktuell "verbrauchsabhängige Ermittlung der Heizkostenverteilung" und dort widerrum "gemischt" ausgewählt. Unten kann ich einen Verbrauch für die Warmwassererzeugung angeben. Ist das der Wert den ich versuche mit Zählerständen unter "Zähler" einzupflegen?


    PS Dies ist unsere erste Nebenkostenabrechnung :-)!


    Vielen Dank!!!

  • Unter Heizkosten und Verteilung der Warmwasserkosten, ist bei der Berechnung der Wärmemengenzähler einzugeben. Mehr nicht.

    Der Wärmemengenzähler gibt den Wert in kWh aus und bei den Brennstoffen ist ebenfalls in kWh einzugeben, Bei Gas wird der Brennwert automatisch Umgerechnet in kWh.

    Vermietung von Ferienwohnung in Binz auf Rügen

  • Frage zu diesem Thema:

    Wir haben auch einen WMZ für die Ermittlung der verbrauchten Energie.

    Wir heizen mit Gas.

    Haben nur den Verbrauch über die Füllstände, in %, am Gastank...sowie Rechnung des Gaslieferanten.

    Und natürlich den Zählerstand im WMZ in kWh.

    Arbeiten auch mit dem Wiso Programm 2019 (erste Nebenkosten Abrechnung).

    Welche Werte müssen wir also eingeben??

    Verbrauchtes Gas und/oder kWh vom WMZ?

    Danke schon mal...

  • Wir haben aktuell noch Probleme beim ermitteln der verbrauchten Energie (WMZ) und der WarmWasserMenge..

    Müssen diese Werte eigentlich explizit aufgeführt sein in der Abrechnung?

    Wir haben keine Warmwasserzähler..

    Heizung neu 2018

  • Für Rauberli Fakt ist:

    Eigentümer und Vermieter von Mehrfamilienhäusern brauchen spätestens bis zum 31.12.2013 zusätzliche Wärmemengenzähler für die Warmwasserabtrennung. Sprich: Besitzen Sie eine verbundene Anlage, sollten Sie sich spätestens jetzt darum kümmern!

    Geht es nach der Heizkostenverordnung (§ 12 Abs. 1 Satz 1 HeizkV) müssen Sie die Warmwasser- und Heizkosten bereits seit Langem verbrauchsabhängig abrechnen. Halten Sie sich nicht daran, darf Ihr Mieter seine Abrechnung pauschal um 15 % kürzen.


    Das verstehe ich nicht, wenn gerade die Heizung erneuert wurde kein Wärmemengenzähler (am Speicher) und Warmwasserzähler eingebaut wurden.

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  • Halten Sie sich nicht daran, darf Ihr Mieter seine Abrechnung pauschal um 15 % kürzen.


    Das verstehe ich nicht, wenn gerade die Heizung erneuert wurde kein Wärmemengenzähler (am Speicher) und Warmwasserzähler eingebaut wurden.

    Oha, da hat das eine nichts mit dem anderen zu tun.


    ich gehe davon aus, dass in dem Haus keine Warmwasserzirkulationsleitung vorhanden ist, denn nur wenn diese präsent ist, muss ein Wärmemengenzähler eingebaut sein bzw. nachträglich eingebaut werden.

    Und jetzt sagt der Gesetzgeber: sollte diese Konstallation vorliegen und praktisch keine Zirkulationsleitung einzubauen ist, dann bleibt es so wie gehabt.

    Beim Hausverwalter muss ich dann diese Umstände entsprechend aktivieren, dann wird ganz normal mit der "einfachsten" Heizkostenformel abgerechnet. Da hat kein Mieter das recht, Mietminderung zu verlangen.


    Eigentlich müsste aber im Mietvertrag da ein entsprechender Hinwies stehen, würde ich zumindest machen.

    Wir haben aktuell noch Probleme beim ermitteln der verbrauchten Energie (WMZ) und der WarmWasserMenge..

    Müssen diese Werte eigentlich explizit aufgeführt sein in der Abrechnung?

    Wenn du die richtige Einstellung wählst, wird das Programm bei der Seite mit den Heizkosten entsprechende Informationen ausführen!

  • Ich habe tatsächlich keine Zirkulationsleitung für Warmwasser eingebaut!

    Das wurde von einer Installations Firma durchgeführt, gehe davon aus das "die" auf dem neuesten Stand ist.

    Wärmemengenzähler sind für beide Miet-Wohnungen verbaut.


    Da die Leitungen im Heizraum nicht isoliert sind gehe ich von einem 50% (Grundkosten) zu 50% (Verbrauchskosten nach m2 Wohnbereich) Verteiler-Schlüssel aus.


    Ist das so richtig?

  • 50% (Grundkosten) zu 50%

    Das legst du fest!

    Wenn nur im Heizungsraum die Leitungen nicht isolliert sind, dann frage ich einfach mal, warum wird das nicht gemacht. Hier geht Wärme unnütz verloren.

    Es gibt ja drei Kriterien, die eine 30/70 vorgeben. Du hast dich sicherlich informiert, wenn ich deine Info so sehe. Ob du deshalb dann 50/50 nimmst, entscheidest du. Wenn alles andere stimmt, würde ich 30/70 nehmen.

  • Danke errjot. Habe mich für die 30/70 Variante entschlossen!


    Zu Deiner Frage..

    Die Leitungswege im Heizraum in die Wand bzw zur Decke nach oben sind wirklich so kurz das es sich fast nicht lohnt sie zu isolieren.

    Denke aber das ist Anssichtssache.

    Klar, jeder cm bringt Ersparnis ;)

    Positiver Nebeneffekt ist, das der Heizraum dadurch schön warm ist, die Türe geöffnet auch noch die anderen Räume trocken und warm hält.

  • Positiver Nebeneffekt ist, das der Heizraum dadurch schön warm ist, die Türe geöffnet auch noch die anderen Räume trocken und warm hält

    Na ja, wenn dafür im Jahr das eine oder andere "Scheit Holz" verwendet wird ok, nur ist das nicht gerade umweltfreundlich:(