Heizkostenabrechnung mit HKV und WMZ

  • Hallo,

    in unserem Objekt gibt es eine Heizanlage für Heizung und Warmwasser. Das Erwärmen des Warmwassers wird per WMZ gemessen. Ansonsten sind an den Heizungen HKV allerdings gibt es zusätzlich eine Fußbodenheizung, die auch einen WMZ hat.


    Ich versuche nun seit einiger Zeit, in der Heizkostenabrechnung alles zu berücksichtigen. Die Heizanlage ist auf verbundene Anlage gestellt und verbrauchsabhängige Ermittlung der Heizkosten über HKV. Das Warmwasser funktioniert, aber die Fußbodenheizung wird nicht berücksichtigt. Was ja fast logisch ist, das diese keinen HKV hat. Der WMZ der Fußbodenheizung ist auch als WMZ (Wohnungen/Einheiten) angelegt mit einem Umlageschlüssel WMZ.


    Geht es mit dem Verwalter überhaupt WMZ für Wohnungen mit HKV zu mischen? Wenn ja, wie mache ich das ohne größere Rechnungen außerhalb des Programmes?


    Gruß

  • Geht es mit dem Verwalter überhaupt WMZ für Wohnungen mit HKV zu mischen?

    Das glaube ich nicht, denn die HKV liefern Einheiten, der WMZ kWh. Da es keine Umrechnungsformel - ich nenne es mal so - dafür gibt, kann keine Heizkostenabrechnung erstellt werden. Und da ist es sicherlich egal, ob das der Hausverwalter, oder andere in dieser Preisklasse, sind machen können.

  • Hm blöd.

    Könnte man nicht ähnlich wie mit der Wärmemenge für Warmwasser auch den WMZ der Fußbodenheizung von der umgerechneten Wärmemenge des gelieferten Gases abziehen und dann die Restmenge über die HKV verteilen? Also z.B. den Gaszähler von m^3 in kWh umstellen und dann die abgelesenen Werte mit dem Faktor vom Gaslieferanten multiplizieren. Wäre nur die Frage, ob man dann den WMZ der Fußbodenheizung auch dem Gaszähler zuordnen kann, z.Z. geht das nämlich nicht.

  • Wenn ja, wie mache ich das ohne größere Rechnungen außerhalb des Programmes?

    Ich weiß zwar nicht ob das der Heizkostenverordnung entspricht, aber ich sehe evtl. eine Möglichkeit, dies manuell zu berechnen. Dazu wären folgende Gegebenheiten zu beachten.


    Wenn "nur" mit HKV abgelesen würde wäre folgender Gedanke möglich.

    Vorliegende Werte:

    Gesamtsumme der HKV Einheiten

    Gesamtsumme der HKV EH pro Wohneinheit

    Gesamtsumme Brennstoffkosten sowie der daraus resultierende Verbrauch in kWh


    Weitere vorliegende Werte:

    WMZ Fußbodenheizung

    WMZ Warmwasser


    Die Summe der beiden WMZ von der Gesamtsumme Verbrauchskosten Brennstoff hier kWh abziehen, dieser Wert auf die HKV analog des Verbrauchs aufteilen.


    Die Kosten pro kWh dann auch für die beiden WMZ ermitteln.


    Die dann daraus resultierenden Kosten pro Wohneinheit mittels dem Umlageschlüssel "laut Abrechnung" pro Wohneinheit berechnen. Es ist natürlich nur ein Gedanke, denn ob das den Vorgaben entspricht, muss ich erstmal anzweifeln. Denn es sind ja noch die Warmwassermengezu beachten, die aber bei entsprechenden Warmwasserzähler vorliegen dürfte.

  • Ja, so in etwa hätte ich auch gerechnet, allerdings hatte ich gehofft, dass das Programm es für mich tut. Jetzt sieht es eher so aus, als ob ich die Heizkostenabrechnung außerhalb der Programmes selber machen müsste.

    Vielen Dank trotzdem!

  • Jetzt sieht es eher so aus, als ob ich die Heizkostenabrechnung außerhalb der Programmes selber machen müsste.

    Wie gesagt, ich kann mir nicht vorstellen, wie es anders gehen soll.


    Daher empfehle ich dir, dass du bei Buhl ein Ticket aufmachst und sicherheitshalber die Fachleute fragst, denn sollte es ein "Hintertürchen" geben, dann würdest du es dort erfahren. Oder die sagen, geht nicht. Dann ist Excel angesagt.

  • Ok, also ich habe beim Support nachgefragt, die der Hausverwalter kann das wirklich nicht.


    Ich werde jetzt einen virtuellen HKV für die FBH anlegen und die kWh in Einheiten umrechnen, also die Summe aller abgelesenen Einheiten mit den verbrauchten kWh (Gesamt Hzg minus FBH und Warmwasser) ins Verhältnis setzen und dann das selbe Verhältnis für die Einheiten der FBH anwenden.


    Gruß

  • Ich werde jetzt einen virtuellen HKV für die FBH anlegen und die kWh in Einheiten umrechnen, also die Summe aller abgelesenen Einheiten mit den verbrauchten kWh (Gesamt Hzg minus FBH und Warmwasser) ins Verhältnis setzen und dann das selbe Verhältnis für die Einheiten der FBH anwenden.

    Bevor du das machst, wenn noch nicht geschehen, hast du das mit den Mietern abgesprochen, steht diese Konstellation im Mietvertrag? Nur einfach so machen würde ich nicht, denn es ist angreifbar.

    Mach eine Ergänzung zum Mietvertrag und führe die Problematik auf, zeige deinen Rechenweg auf mit einem Beispiel, damit der "Unkundige" dann sieht, wie es verteilt werden soll, wird.

    Damit hättest du wenigstens da eine Sicherheit.