Steuernachzahlung bei Steuerklasse 6

  • Hallo,

    ich bin neu hier.


    Ich bin verheiratet Steuerklasse 4/4 Zusammenveranlagung. Und ich habe einen Minijob dazu.

    Da der Mindestlohn erhöht wurde muss ich von meinem Minijob in Steuerklasse 6 wechseln. Bisher dachte ich immer das man in Steuerklasse 6 Steuern erstattet bekommt.

    Aber im Netz lese ich das man sehr oft nachzahlen muss.


    Wie kann ich im Vorfeld ausrechnen wieviel an Nachzahlung auf uns zukommen würde ?

    Kann man diese fiktiven Bruttolöhne in der Steuersoftware eingeben.

    Ich arbeite sonst mit Belegabruf. Das geht ja noch nicht da ich erst ab 2019 die Klasse 6 haben werde.


    Lieben Dank im voraus für die Antworten

    • Offizieller Beitrag

    Ich bin verheiratet Steuerklasse 4/4 Zusammenveranlagung. Und ich habe einen Minijob dazu.


    Da der Mindestlohn erhöht wurde muss ich von meinem Minijob in Steuerklasse 6 wechseln. Bisher dachte ich immer das man in Steuerklasse 6 Steuern erstattet bekommt.

    Aber im Netz lese ich das man sehr oft nachzahlen muss.

    Das ist immer abhängig vom Einzelfall und von der Progression. Nicht umsonst stellt das nach § 46 Absatz 2 Nr. 2 EStG einen Pflichtveranlagungsgrund dar.


    Kann man diese fiktiven Bruttolöhne in der Steuersoftware eingeben.

    Da wäre dann natürlich auch die genutzte Software(-version) interessant.


    Unabhängig von der genutzten Software kann man das sicherlich annähernd mit einem Programm für die ESt 2018 in Verbindung mit dem Lohnsteuerrechner des BMF kalkulieren.