Liebes Forum,
ich habe fristgerecht Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid erhoben. Die Begründung wollte ich nachreichen. Das Finanzamt forderte mich auf, dies innerhalb von 2 Wochen zu tun. Ich sendete einen Brief mit der Bitte um Fristverlängerung. Wie sich hinterher herausstellte, kam dieses Schreiben wohl niemals beim Finanzamt an. Es wurde nun eine Einspruchsentscheidung erlassen, hier wurde nach Aktenlage entschieden. Ich habe nach §110 AO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt. Dies wurde abgelehnt. Begründung: Dies wäre kein Verwaltungsakt. Es hätte auch keine Frist gegeben. Es würde mir nur noch der Klageweg bleiben.
Kann ich in diesem Fall wirklich keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen (was ist mit §126 AO?)?
Vielen Dank.