Eintrag von Fremdwährungsverlusten in Anlage SO

  • Hallo,

    Von der Bank habe ich eine Bescheinigung über Fremdwährungsguthaben erhalten, die unter der Rubrik „Private Veräußerungsgeschäfte – andere Wirtschaftsgüter“ einzutragen sei. In Zeile 41 sei bei Art des Wirtschaftsguts „Fremdwährungsguthaben“ einzutragen, in Zeile 48 bei „Gewinne und Verluste aus anderen Wirtschaftsgütern“ dann der Betrag. Da dieser negativ ist, nehme ich an er mindert meine Steuerschuld.


    Sobald ich diesen Punkt in der Software aufrufe, wird die Eingabe von Anschaffungs- und Veräußerungsdatumsangaben verlangt, die auf meiner Bankbescheinigung nicht vorhanden sind. Wie gehe ich vor? Ich kann die Datumsangabe nicht umgehen und lande also nicht auf Zeile 41 und 48.


    Weiß jemand darüber Bescheid?

    Danke!

  • Das sind doch auch noch nicht realisierte Verluste. Erst wenn du verkaufst, ist der Gewinn/Verlust, der sich ergibt aus der Differenz Einkaufspreis umgerechnet in Euro (abzüglich Kaufkosten) und Verkaufspreis (einschl. Verkaufskosten) umgerechnet in Euro ansetzbar.

  • Ich dachte, wenn ich von der Bank eine Bescheinigung über das Vorjahr (hier 2017) bekomme, mit Anleitung, in welchen Zeilen der Steuererklärung was einzutragen ist, dann wäre es in jedem Falle steuerrelevant?!?

    Also kann jedenfalls der Ankaufs-/Verkaufszeitpunkt bei „Private Veräußerungsgeschäfte – andere Wirtschaftsgüter“ nicht übersprungen werden?

    Grüße aus dem verschneiten Berlin.

  • Wenn dir die Bank sagt, es gehört zu den Veräusserungsverlusten, musst du ja etwas verkauft haben. Nur Verluste aufgrund Währungsschwankungsschwankungen gehören hier nicht dazu, wie nesciens geschrieben hat.


    Eine Ausnahme kenne ich, aber ob das zutrifft, ist anhand deiner Angaben nicht zu klären: wenn du gewerblicher An-/Verkäufer von Fremdwährungsanleihen wärest, könnten unter bestimmten Bedingungan auch nicht realisierte Verluste eingetragen werden.


    Eine rechtsverbindliche Antwort kann dir nur ein Angehöriger der steuerberatenden Berufe geben.

  • Danke!

    Ich werde die Sache per Einspruch mit dem Finanzamt direkt klären; gewerblich bin ich nicht mit Fremdwährungsanleihen tätig und ein Steuerberater konnte mir auch nicht helfen. Ich dachte, es sei nur ein Problem der Eingabe in die Software.


    Gruß von blaugruen

  • Ich werde die Sache per Einspruch mit dem Finanzamt direkt klären;

    Einspruch? Da muss erst einmal etwas erklärt werden und ein Bescheid erlassen werden, dann kannst du Einspruch einlegen.

    Steht in der Bescheinigung von der Bank etwas von einem Verrechnungstopf? Die gehören nämlich nicht in die Steuererklärung, sondern werden von der Bank bei weiteren Veräusserungen berücksichtigt.

  • Ja, ich habe schon einen Bescheid und das Finanzamt hat sich schon an anderer Stelle zu meinen Ungunsten vertan mit der Berechnung der Kapitalerträge (das haben sie nach meinem Einspruch schon zugegeben).

    Nur in dieser Sache hatte ich noch keine Antwort.

    Danke für Deinen Kommentar! Von Verrechnungstopf ist keine Rede in der Bescheinigung.

    Sorry, meine Fragestellung war wohl nicht klar genug.

  • Wo kommen denn diese Fremdwährungsverluste her? Die fallen ja nicht vom Himmel. Aber wie ich oben schon erwähnt habe: sollten Sie aus der Umbewertung von Währungspapieren am Jahresende stammen, hast du keine Möglichkeit der Eingabe, denn es sind dann keine realisierten Verluste (du musst nicht bilanzieren!). Erst wenn sich Währungskursschwankungen bei einem Verkauf tatsächlich realisieren, können diese beim Verkauf mit angesetzt werden, aber auch nur dann.

  • so wird es dann wohl sein, danke.

    Die Fremdwährungsverluste stammen aus einem Vermögensverwaltungskonto im Ausland. Bei der Bank dort werde ich nochmals nachfragen.

    Also bin ich jedenfalls auf die Antwort vom Finanzamt vorbereitet!