Reisekosten für Berufsschulfahrten, wie kann ich meinen Fall eintragen?

  • So, ich schlage mich gerade durch meine erste Steuererklärung und bin mir unsicher, wie (oder ob überhaupt) ich hier vorgehen kann, ohne gleich beim ersten mal sowas wie Steuerbetrug zu begehen.



    Es ist so, dass ich Mitte 2018 meine Ausbildung im öffentlichen Dienst beendet habe. (Falls es relevant ist, ich hatte zuvor schon ein Studium abgeschlossen, das aber mit dem Beruf nichts zu tun hatte). Davor gab es noch ein paar Wochen Berufsschule und damit verbundene Fahrten.


    Mein Fall sieht so aus, das ich die ganze Ausbildung über in A gewohnt habe.


    Ich bin unter der Woche täglich von A nach B gependelt und hatte dafür Monatskarten im Jahresabo für die Regiobahn, natürlich selbst bezahlt.
    Die Berufsschule in C war für mich immer nur über den Bahnhof in B zu erreichen, deshalb habe ich meine sowieso vorhandene Monatskarte an diesen Tagen weiter benutzt.


    Für die Fahrt zur Berufsschule von B nach C hat der Arbeitgeber die Kosten für die ICE- und Straßenbahn-Tickets nach Auslage wieder zurück überwiesen.


    Ich bin also in den Berufsschulwochen immer von A nach B und dann weiter nach C gependelt, die Kosten für A nach B habe ich wegen des sowieso vorhandenen Monatstickets selbst getragen, die Kosten von B nach C der Arbeitgeber.


    Es geht insgesamt um 31 Tage, die einfache Strecke von A nach B beträgt ca. 55km.


    Nun ist klar, dass es keine Erstattung gibt für Strecken die der AG bezahlt, aber wie soll ich das in der Steuererklärung angeben? Bei den 'Wegen zur Arbeit' kann ich die Tage nicht mitrechnen (obwohl die Strecke beinahe identisch ist, ca. 2km Abweichung), da ich ja nicht an die erste Tätigkeitsstelle gereist bin.


    Wenn es irgendwo erfasst werden -darf-, dann bei den Dienstreisen? Hier habe ich aber das Problem, dass ich bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel die tatsächlich angefallenen Kosten angeben muss und diese ja auch ggf. nachgewiesen werden müssen.

    Da ich keine extra Tickets für diese Tage gekauft habe (und es auch finanziell keinen Sinn gemacht hätte, die Blöcke waren nie länger als 2 Wochen, teilweise eine Woche in diesem und eine Woche im nächsten Monat; selbst bei beiden Wochen im selben Monat wäre ich im Ergebnis wohl nie unter den Preis eines Monatstickets im Jahresabo gekommen) kann ich hier ja maximal die Überweisungen für die Zahlung des Monatstickets nachweisen.

    Da ich das Ticket aber nicht -nur- für die Berufsschulfahrten benutzt habe, kann das ja auch nicht richtig sein.


    Kann ich hier wenigstens die anteiligen kosten eines Monatstickets angeben?

    Oder muss ich auf den Steuerausgleich für diese Tage ganz verzichten?


    Könnte ich sie bei den einfachen Arbeitstagen einbeziehen, würden die 31 Tage fast 200€ zusätzliche Erstattung ausmachen, wenn ich die Kosten eines Tickets bei den Dienstreisen angebe, sind es kaum 20€, bevor ich etwas falsches Angebe, lass ich die dann lieber ganz vom Tisch fallen. Es nähert sich wieder den 200€ wenn ich die Verpflegungspauschale ansetze. An den meisten Tagen war ich auf jedenfall mehr als 8 Stunden unterwegs, aber nachweisen könnte ich das im Zweifel glaube ich auch nicht immer.


    Über das Internet bin ich bisher noch zu keinem vergleichbaren Fall gekommen, aber vielleicht kennt sich ja von euch jemand aus.

    Danke schonmal für deine Zeit bis hierhin

    • Offizieller Beitrag

    Über das Internet bin ich bisher noch zu keinem vergleichbaren Fall gekommen, aber vielleicht kennt sich ja von euch jemand aus.

    Das ist nahezu ein Standardfall.


    Ich bin unter der Woche täglich von A nach B gependelt und hatte dafür Monatskarten im Jahresabo für die Regiobahn, natürlich selbst bezahlt.

    Fahrten Whg. -> 1.Tätigkeitsstätte = Entfernungspauschale


    Die Berufsschule in C war für mich immer nur über den Bahnhof in B zu erreichen, deshalb habe ich meine sowieso vorhandene Monatskarte an diesen Tagen weiter benutzt.

    Fahrten Whg. -> C = Dienstreise/Auswärtstätigkeit/Reisekostengrundsätze


    Ich bin also in den Berufsschulwochen immer von A nach B und dann weiter nach C gependelt, die Kosten für A nach B habe ich wegen des sowieso vorhandenen Monatstickets selbst getragen, die Kosten von B nach C der Arbeitgeber.

    Da ich keine extra Tickets für diese Tage gekauft habe (und es auch finanziell keinen Sinn gemacht hätte, die Blöcke waren nie länger als 2 Wochen, teilweise eine Woche in diesem und eine Woche im nächsten Monat; selbst bei beiden Wochen im selben Monat wäre ich im Ergebnis wohl nie unter den Preis eines Monatstickets im Jahresabo gekommen) kann ich hier ja maximal die Überweisungen für die Zahlung des Monatstickets nachweisen.


    Da ich das Ticket aber nicht -nur- für die Berufsschulfahrten benutzt habe, kann das ja auch nicht richtig sein.

    Wie bei nahezu gleichgelagerten Fällen im Forum bereits schon mehrfach erläutert und über die erweiterte Forumssuche auffindbar, sind die Kosten der Monatskarte zeitanteilig den Fahrten Whg.->1.Tätigkeitsstätte und den Fahrten anlässlich Auswärtstätigkeiten zuzuordnen. Bei Auswärtstätigkeiten sind nun einmal grundsätzlich die tatsächlichen Kosten maßgeblich.


    Für die Fahrt zur Berufsschule von B nach C hat der Arbeitgeber die Kosten für die ICE- und Straßenbahn-Tickets nach Auslage wieder zurück überwiesen.

    Nun ist klar, dass es keine Erstattung gibt für Strecken die der AG bezahlt, aber wie soll ich das in der Steuererklärung angeben?

    Die steuerfreien Erstattungen des AG sind entsprechend zu erklären und kürzen die anlässlich der Auswärtstätigkeit abziehbaren Kosten.


    Es nähert sich wieder den 200€ wenn ich die Verpflegungspauschale ansetze. An den meisten Tagen war ich auf jedenfall mehr als 8 Stunden unterwegs, aber nachweisen könnte ich das im Zweifel glaube ich auch nicht immer.

    Das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für den Ansatz von Verpflegungsmehraufwendungen anlässlich von Auswärtstätigkeiten muss ggf. für jeden Tag nachgewiesen bzw. glaubhaft gemacht werden. Da Berufsschulen ja Stundenpläne und öffentliche Verkehrsmittel Fahrpläne haben, sollte sich das problemlos nachvollziehen lassen.

  • Womöglich habe ich auch die falschen Begriffe gegoogelt, aber die Fälle die ich gefunden habe waren immer mit klar abgrenzbaren Kosten, also Tickets die nur für diese Fahrten gekauft wurden, ohne das sich der Weg so überschnitten hätte. Der Rest was immer allgemein gehalten, wobei es eher um den Unterschied Fortbildungs/Ausbildungskosten ging.


    Aber wenn es so anteilig ansetzbar ist, werde ich das so machen, danke.


    "Die steuerfreien Erstattungen des AG sind entsprechend zu erklären und kürzen die anlässlich der Auswärtstätigkeit abziehbaren Kosten."

    Ok, dann muss ich wohl nochmal die ganzen Reisekostenanträge rauskramen und rechnen.

    Wobei am Ende ja sowieso nur die Kosten für die erste Wegstrecke und Verpflegung übrig bleiben.