Kinderbetreuungskosten bei Unverheirateten

  • Hallo,


    man nehme an ein unverheiratetes zusammenlebendes Paar hat ein Kind. Wo müssen welche Kosten und Aufwendungen als Kinderbetreuungskosten angegeben werden:


    Kindergeldempfänger ist Frau (Auszahlung jedoch auf Konto vom Mann)

    Kita Kosten (ca. 2000 €) gehen vom Konto Mann ab

    Frau erhält Kita-Zuschuss am Arbeitgeber/Bundesagentur (ca. 1500 €)


    Bei wem muss ich was und wie im in den jeweiligen Erklärungen (wird mit WISO Sparbuch gemach) angeben?


    Danke vorab.

    • Offizieller Beitrag

    man nehme an ein unverheiratetes zusammenlebendes Paar hat ein Kind. Wo müssen welche Kosten und Aufwendungen als Kinderbetreuungskosten angegeben werden:

    Bei wem muss ich was und wie im in den jeweiligen Erklärungen (wird mit WISO Sparbuch gemach) angeben?

    Und in welchem Verhältnis stehst Du zu den unverheirateten Paar?


    Ansonsten würde ich mal raten, Zeile für Zeile die Masken abzuarbeiten und die Programmhilfen zu beachten. Oder natürlich auch, die erweiterte Forumssuche zu nutzen.

  • Ich bin einer von beiden. Bin die Eingabemasken auch schon zig mal durchgegangenen. Wenn ich wüsste was ich eingeben müsste und bei wem, dann bräuchte ich nicht im Forum um Hilfe suchen.

    • Offizieller Beitrag

    Bin die Eingabemasken auch schon zig mal durchgegangenen. Wenn ich wüsste was ich eingeben müsste und bei wem, dann bräuchte ich nicht im Forum um Hilfe suchen.

    Wir können Dir doch insoweit gar nicht helfen, da wir die persönlichen Verhältnisse und einzutragenden Werte gar nicht kennen. Abgesehen davon wäre man dann schon fast bei einer, dem Forum nicht gestatteten, Steuerberatung. Einzelne Probleme aufgreifen ok, alles ausfüllen nein.


    Du musst, wie schon gesagt, immer Zeile für Zeile vorgehen. Das Programm unterstützt Dich dann insoweit, dass es seine folgenden Punkte den vorherigen Angaben folgend anpasst. Einfach einmal die Zeit nehmen und das machen. Ggf mit einem Testfall üben, so wie wir es übrigens beim Testen auch machen müssen. Es braucht nun einmal Zeit, sich in die Materie einzuarbeiten und einzulesen.


    Und immer beachten, dass man nicht mehr Steuer zurückerstattet bekommen kann als man gezahlt hat. ;)

  • ein Kind wird grundsätzlich je zu 50% bei den Elternteilen berücksichtigt! Egal, ob diese zusammenwohnen oder nicht, verheiratet sind oder nicht!

    Geben Sie alles so ein, wie es wirtschaftlich war - und warten Sie die Bescheide ab!


    Lia