Bescheinigung §50 Abs. 8 Angaben dazu in der Erklärung

  • Hallo Community,


    im Jahr 2016 und 2017 war ich für einen Großkonzern als Delegation im Ausland. Hierzu wurden meine Steuererklärungen von einer Firma sowohl in Deutschland als auch im Ausland angefertigt.

    Nun muss ich für 2018 eine selbst anfertigen. Ich habe 2018 eine Rückerstattung des Konzern für die im Jahr 2017 gezahlte Progession erhalten.

    Dazu habe ich auch eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten. Auf dieser Bescheinigung ist natürlich geschrieben, dass keine Sozialabgaben bezahlt wurden.

    Es ergeben sich nun zwei Fragen:


    Wie kann ich dem Programmmitteilen, dass die Angaben 0€ in der Steuererklärung bei den Sozialabgaben vollkommen korrekt ist?

    Wie muss ich diese §50 Abs. 8 Bescheinigung in das Programm einfliessen lassen?


    Viele Grüße

    Skywalker077

  • Die Meldungen im Programm sind doch nur Hinweise, dass du noch einmal prüfen sollst. Wenn es korrekt ist, kannst du beruhigt "wegklicken".

  • Die Meldungen im Programm sind doch nur Hinweise, dass du noch einmal prüfen sollst. Wenn es korrekt ist, kannst du beruhigt "wegklicken".

    Okay, aber die Berechnungen der vorrausichtlichen Erstattung bleiben korrekt? Der Negative Einfluss dieses Progressionsausgleichsentschädigung auf die Erstattung ist gravierend.


    Wie kann ich dem Programm mitteilen ...

    Bei derartigen Fragen sollte man immer auch das Programm bzw. dessen version genau benennen. ;)

    Entschuldige, dachte es gibt bloß eine Version. Ich hatte in einem anderen Thread kurz vor deiner Antwort gelesen, dass dieser Hinweis notwendig ist.
    Es handelt sich um:
    Sparbuch 2019
    26.02 (Build 1670)
    29.2 (01.01.2019)

    • Offizieller Beitrag

    Okay, aber die Berechnungen der vorrausichtlichen Erstattung bleiben korrekt? Der Negative Einfluss dieses Progressionsausgleichsentschädigung auf die Erstattung ist gravierend.

    Weil einkommensteuerpflichtiger Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug nachgezahlt worden ist und nachzuversteuern ist.