Verlustvortrag einsehen/einfügen

  • Hallo,


    ich benutze jetzt erst zum zweiten mal diese Software. In der Ausbildung habe ich alles noch in Papierform erledigt.

    Für 2016 eine Erklärung mit der WISO-Software erstellt um den Verlustvortrag des Studiums zu bekommen.


    Jetzt sitze ich an der Erklärung für 2018. Muss ich irgendwo den für 2016 entstandenen Verlustvortrag eintragen oder kann ich den irgendwo abrufen?

    In der Software habe ich leider nichts gefunden.


    viele grüße

    slook

    • Offizieller Beitrag

    Dann würde ich Dir raten, erst einmal mit der 2017er Erklärung weiter zu machen. ;)


    Vielleicht insoweit künftig auch einfach einmal die erweiterte Forumssuche nutzen.

  • oheje :D


    darf dazwischen keine Lücke sein?


    vielen Dank für die Antwort. Dann starte ich schon mal mit der alten :P


    edit: oha, da hab ich mich vertippt, es war sogar 2014 ;(

    • Offizieller Beitrag

    darf dazwischen keine Lücke sein?

    Nein, darf nicht. Zumindest nicht, solange noch ein vortragsfähiger Verlust besteht und dieser nicht aufgezehrt ist.

  • Eine Frage habe ich jetzt doch noch, bzw. hoffe ich das ich mit meiner Vermutung falsch liege.


    Ich muss jetzt die Steuererklärung für 2015 machen und dort den Verlust übernehmen aus dem vorherigen Jahr. Um dann die Erklärung für 2016 machen zu können muss ich auf den Abschluss der Bearbeitung meiner Steuererklärung für 2015 warten, oder?


    Vielen Dank und einen schönen Sonntagabend


    slook

    • Offizieller Beitrag

    Ich muss jetzt die Steuererklärung für 2015 machen und dort den Verlust übernehmen aus dem vorherigen Jahr. Um dann die Erklärung für 2016 machen zu können muss ich auf den Abschluss der Bearbeitung meiner Steuererklärung für 2015 warten, oder?

    Nein, grundsätzlich kannst Du alle Erklärungen auf einmal abgeben.

    • Offizieller Beitrag

    mh und der verlustvortrag wird dann automatisch vom finanzamt beachtet?

    Ja, das geht dann von Amts wegen.


    dann verstehe ich nicht warum ich nicht einfach 2018 machen kann ohne die dazwischen.

    Weil Du entsprechende Erklärungen abzugeben hast. Kannst es auch lassen, dann ist ein etwaiger Verlustvortrag aber in jedem Fall weg. Dann schätzt das FA die Besteuerungsgrundlagen entsprechend und Du stehst genau an der Stelle, an der Du jetzt auch stehst. Dann blieben nur noch Einsprüche und zur Einspruchsbegründung wären wiederum entsprechende Steuererklärungen für die Veranlagungszeiträume vorzulegen.

  • es kommt doch noch eine frage :D

    angenommen ich habe einen 2000€ verlustvortrag im jahr 2010

    jetzt verdiene ich in den nächsten 4 jahren jeweils 500€


    wie hoch ist mein verlustvortrag dann ende 2014? wenn ich nach 2010 keine verluste mehr gemacht habe?

    ist dieser dann bei 0€? oder noch bei 2000€ weil ich ja keine steuern gezahlt habe.


    kurz: wird der verlust von den gezahlten steuern abgezogen? oder wird der das verdiente geld im jahr 201x um den rest des verlustvortrags verringert und auf

    dem restbetrag kommen die steuern? bei 500€ also dann im nächsten jahr ein verlustvortrag von 1500€? und nach 4jahren ist der vortrag weg und man hat nichts wiederbekommen?


    lg slook