Guten Morgen zusammen,
vielleicht eine dumme Frage...
Folgender Sachverhalt:
Mein Sohn, August 2001 geboren, ist schwerbehindert mit einem GdB von 80.
Er war bis Ende Juni 2018 auf einer Schule für praktisch Bildbare und ist aufgrund der Behinderung wie alle dort unterrichteten Kinder ohne Schulabschluss am Ende der Regelschulzeit ausgeschieden.
Im Anschluss hat er seine Arbeit im Berufsbildungsbereich der Werkstatt für behinderte Menschen (WfB) aufgenommen.
Diese Maßnahme wird im Hintergrund durch die Agentur für Arbeit finanziert (irrelevant für den Sachverhalt), der Träger zahlt meinem Sohn eine Vergütung von 67,- € monatlich.
Die Maßnahme bzw. Beschäftigung ist zeitlich nicht begrenzt und wird nach Ablauf von 27 Monaten im Hintergrund nicht mehr durch die Agentur für Arbeit sondern dann durch den Landeswohlfahrtsverband finanziert (ich denke, das ist auch irrelevant - nur zur Info).
Die ganze Beschäftigung ist nicht als Ausbildung o.Ä. zu betrachten, da hier auch kein Abschluss erfolgt.
Jetzt meine Frage - muss mein Sohn eine eigene Steuererklärung ausfertigen oder wird das über meine Steuererklärung erfasst (und wenn ja, wo)?
Bis jetzt wurde er ja über meine Steuererklärung erfasst, da er noch minderjährig ist, eine eigene Steuernummer hat er.
Herzlichen Dank für Eure Hilfe vorab.