Wie soll ich in WISO innergemeinschaftliche Erträge und Zahlungen in vierteljährlichen USt-Voranmeldungen bzw. jährlichen USt-Erklärungen angegeben werden ?

  • Ich bin selbständiger Übersetzer, Lokalisierer und Internationalisierer. Ich mache meine Buchhaltung in WISO steuer Sparbuch 2018. Für mich war soweit alles überraschend einfach, mit der Ausnahme der Buchhaltung für meinen innen-gemeinschaftlichen Tätigkeiten. Ich habe im vergangenen Jahr für eine Reihe von Kunden in der EU gearbeitet und für jeden Auftrag eine Rechnung mit 0% Mehrwertsteuer ausgestellt, einen Verweis auf § 13b UStG hinzugefügt und ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angegeben.


    Gelegentlich beziehe ich auch Leistungen von Dienstleistern mit Sitz in der EU und erhalte von ihnen Rechnungen mit Bezug auf "Reverse Charge" und ohne Mehrwertsteuer.


    Meine Fragen sind die folgenden: Unter welcher Rubrik soll ich in meine vierteljährliche Umsatzsteuer-Voranmeldung und in meine jährliche Umsatzsteuererklärung die relevanten Rechnungsbeträge (a. basierend auf meinen Rechnungen an Kunden und b. basierend auf Rechnungen meiner Dienstleister an mich) eintragen?


    Ich wäre sehr dankbar für Hilfe bei dieser Angelegenheit. Vielen Dank im Voraus,


    Jaime Hyland

    Übersetzung, Lokalisierung, Internationalisierung

  • Der TE meint wohl eher, in welchen KZ dies alles einzutragen ist.


    Normalerweise wird dies alles automatisch richtig zugeordnet, wenn die entsprechenden Konten bebucht wurden. Es darf also nicht auf Konto 8400 (oder 8200) gebucht werden, sondern es muss für die innergemeinschaftlichen Leistungen das Konto (hier möglicherweise 8120, muss mit dem Steuerberater geklärt werden, ich habe kein Konto für innergemeinschaftliche Leistungen gefunden) .


    Die Erwerbe gehören in der Regel auf 31xx (je nach Art).

  • Vielen, lieben Dank Bautroika und nesciens. Ich bin richtig dafür dankbar, dass Sie bereit sind, mir überhaupt zu helfen? Ich habe leider das EÜR-Modul für meine Einnahme-Überschussrechnung nicht benutzt. Aus diesem Grund muss ich die Zahlen meiner beiden Rechnungen für innergemeinschaftliche Dienstleistungen per hand eingeben.


    In WISO steuer:Sparbuch 2017 (für meine USt-Voranmeldungen) bin ich inzwischen relativ sicher, dass das Feld "Übrige Steuerpflichtige Umsätze im Sinne des § 13b UStG, für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet" die richtige Stelle ist. Bei dem WISO steuer:Sparbuch 2018 aber (wo ich für meine USt-Erklärung für 2017 mache) habe ich vermutet, dass ich die Beträge irgendwo im "Anlage UR" einschreiben soll. Aber erst gestern wurde mir endlich klar, dass diese Anlage nur für meine Einkäufe bei Lieferanten oder Dienstleistern reserviert ist. (Das könnte ein bisschen doof klingen, bin aber kein deutscher Muttersprachler und bin vielleicht daher mit den zwei meist benutzten englischen Übersetzungen des Wortes "Erträge" -- also "earnings" bzw. "acquisitions" -- durcheinander gekommen).


    Also ... um auf die Jagd zu kommen, meine Fragen sind nun folgende: (1) Welches Feld muss ich in dem WISO steuer:Sparbuch 2018 verwenden, um Beträge einzugeben, die mir für Dienstleistungen bezahlt wurden, die ich für innergemeinschaftlichen Dienstleistungen erbracht habe, und (2) muss ich nur den Nettobetrag ohne Mehrwertsteuer eingeben? Das Betrag für USt auf der Rechnung ist 0,00 €.

  • Dann wollen wir einmal etwas tiefer einsteigen - für 2018 solltest du das Modul Einnahmenüberschussrechnung nutzen, macht die Angelegenheit einfacher.


    Die Anlage UR ist auch bei Umsätzen (also Verkäufen) notwendig (nur noch für 2017, 2018 ist diese Anlage in das Hauptformular integriert). Siehe hierzu Anlage UR Lieferungen. Je nachdem, was du lieferst, ist hier entsprechend einzutragen.


    Erwerbe sind auf Seite 1 einzutragen, auch hier abhängig von der Art eine der Zellen wählen.


    Ich hoffe, dass es jetzt etwas klarer wird. Sonst einfach nachfragen.

  • Viele Dank noch einmal! Nachdem ich einen guten Teil des UStG durchgelesen hatte (poor me!), entschied ich mich schließlich, die an mich gezahlten innergemeinschaftlichen Beträge in die Anlage UR unter "Ergänzende Angaben zu Umsätzen" einzutragen. Das Feld, auf dem ich mich schließlich niederließ, war "Nicht steuerbare Leistungen gem. § 18b Abs 1 Nr. 2 UStG". Dieser Abschnitt des Gesetzes verweist auf dem § 3a Absatz 2 UStG, der wiederum die Bedingungen festlegt, unter denen eine Dienstleistung als außerhalb Deutschlands, aber innerhalb der EU erbracht gilt.


    Mein Gott aber! Wie die schreckliche Uneinheitlichkeit in der Sprache das ohnehin schon komplizierte Gesetz fast unmöglich macht, es zu verstehen und zu befolgen! Glauben Sie, dass es ein ernsthaftes Problem für WISO ist?


    Viele liebe Grüße aus dem Nordosten (am Rand der Hauptstadt, wo die Sonne fröhlich scheint gerade!