Ausgaben für Minijob (Privathaushalt) aus 2018 in Steuererklärung übernehmen

  • Hallo zusammen,


    ich hatte letztes Jahr zwei Minijobber, die ich mit Hilfe des SteuerSparbuchs 2018 abgerechnet habe. Ich war der Meinung, dass ich gelesen hätte, dass ich die dort eingetragenen Daten in meine Steuererklärung übernehmen kann. Oder muss ich die entsprechenden Daten händisch ins SteuerSparbuch 2019 übertragen?#


    Vielen Dank im Voraus für eine kurze Rückmeldung!


    Liebe Grüße

    Kathee

    • Offizieller Beitrag

    Du müsstest einmal oben im Reiter "importieren" die Übernahme der Minijobs probieren. Keine Ahnung, was dann passiert. Deshalb bitte vorher eine Datensicherung der Datei machen oder mit einer Testdatei/Dateikopie arbeiten. Vollsicherung schadet ansonsten auch nie.


    Dann bitte hier posten, was dann passiert ist. ;)

  • Die Frage ist doch auch, wofür die Minijob-Leistungen erbracht wurden. Als Helfer o.Ä., im Haushalt als "Stütze" oder als "Pflege" .....

    • Offizieller Beitrag

    Die Frage ist doch auch, wofür die Minijob-Leistungen erbracht wurden. Als Helfer o.Ä., im Haushalt als "Stütze" oder als "Pflege" .....

    Warum? Nach der Fragestellung geht es ausschließlich darum, ob ein Import insoweit möglich ist. Den Rest wird Kathee86 dann wohl wissen.

  • So, ich hab grade das ausprobiert, was miwe4 vorgeschlagen hat. Das Ergebnis war folgende Fehlermeldung:




    Ich nehme an, ich hätte bei der Erfassung der Abrechnungsdaten im SteuerSparbuch 2018 noch irgendetwas anderes angeben müssen. Ich habe nur leider keine Ahnung, was und wo...

    • Offizieller Beitrag

    Ich nehme an, ich hätte bei der Erfassung der Abrechnungsdaten im SteuerSparbuch 2018 noch irgendetwas anderes angeben müssen. Ich habe nur leider keine Ahnung, was und wo...

    Der Hinweis bezieht sich ja ziemlich genau auf eine Betitelung als haushaltsnahe Beschäftigung. Da muss der Zusammenhang sein. Kann ich mangels eigener Minijob-Abrechnungen leider nicht testen.

    • Offizieller Beitrag

    Also ich habe aus Neugierde gerade einmal eine Minijob-Testdatei für 2018 mit monatlich 450€ angelegt. Ich konnte die dann problemlos in die 2019er Programmversion mit der ESt-Testdatei 2018 als haushaltsnahe Dienstleistungen übernehmen.


    In der Minijob-Datei war übrigens nichts besonders zu kennzeichnen. Einfach angelegt und fertig.

  • Hallo zusammen,


    nach einem Telefonat mit der Hotline sowie einer Anfrage an Buhl, habe ich gestern folgende Rückmeldung (ausschnittsweise) erhalten:


    Grundsätzlich ist es erforderlich für jeden Monat einen Haushaltscheck zu erstellen. Bei dem ersten Eintrag handelt es sich um die "Erstanmeldung". Bei den weiteren Einträgen wählen Sie bitte die "Folgeanmeldung" aus und beantworten die Frage "Liegt eine Daueranmeldung vor?" mit "Nein". Sobald Sie den Haushaltschecks erfasst haben, können Sie die Daten in die Einkommensteuererklärung übernehmen.

    Ich empfinde das als zu aufwändig, zumal bei jeder Übertragung Fehler passieren können. Darüber hinaus rechnet die Minijob-Zentrale betreffend der Sozialversicherungsbeiträge und Steuern mit auf- bzw. abgerundeten Beträgen, anders als das Steuer:Sparbuch. Ich habe Buhl gebeten, dass zukünftig ebenfalls zu berücksichtigen und die Übertagung in die Steuererklärung zu vereinfachen.

    Ich werde berichten :)