Vorweggenommene Werbungskosten Vermietung und Verpachtung - geplanter Wohnungskauf

  • Hallo,


    ich würde gerne meine Steuererklärung für 2018 abschließen, komme aber nicht weiter...


    A) Kosten für Besichtigungen:

    Wir suchen aktuell nach einer Wohnung mit der Absicht diese auch zu vermieten und somit Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (V&V) zu erzielen (aktuell besitzen wir keine Immobilie, die wir vermieten). Wir haben in 2018 mehrere zum Verkauf stehendene Objekte angefahren und besichtigt. Diese vorweggenommenen Werbungskosten möchten wir gerne in der Steuererklärung angeben (WISO steuer:Sparbuch 2019). Aber wo???


    Wer weiß, wo man im Programm diese Kosten festhalten kann?

    Es gibt wie bereits geschrieben ja noch kein Objekt! Also fällt m.E. der Bereich im Programm "Immobilien --> Vermietung von eigenem Wohnraum und anderen Räumen" weg, da ich hier ja ein Objekt anlegen muss, das aber noch nicht gekauft ist. Vgl. auch das Foto im Anhang.



    Ich hoffe, dass jemand mir erklären kann, wie ich diese Angabe im Programm machen kann!


    Hintergrund-Info:

    Die Fahrtkosten für die Suche nach einem Vermietungsobjekt oder zu Treffen mit einem Makler sind im Zusammenhang mit einer erworbenen Immobilie Anschaffungskosten, im Zusammenhang mit nicht erworbenen Vermietungsobjekten dagegen sofort abziehbare Werbungskosten (BFH-Urteil vom 10.3.1981, VIII R 195/77, BStBl. 1981 II S. 470). Die Höhe der absetzbaren Kosten inkl. Verpflegungsmehraufwendungen errechnen Sie wie bei beruflicher Auswärtstätigkeit.


    B) Kosten für Software-Tool Vermietung --> Werbungskosten V&V?

    Weiterhin habe ich mir eine Software zur Kalkulation von Immobilienkäufen und deren Vermietung gekauft. Auch diese Kosten würde ich gerne mit dem Staat teilen. Wie geht das? Auch über die in A) beschriebenen vorweggenommenen Werbungskosten?


    Vielen Dank für die Hilfe.

  • Kann ich irgendwie nicht so richtig glauben: https://www.buhl.de/wiso-softw…ggenommene+Werbungskosten

    Ich habe im Übrigen die gleiche Fragestellung und finde zwar zum Thema "vorweggenommene Werbungskosten" diverse Threads, jedoch keine Antwort auf die eigentliche Frage: Wie kann man vorweggenommene Werbungskosten für Immobilienbesichtigungen bei geplanten Wohnungskauf als Kapitalanlage in WISO Steuersparbuch einstellen?

    Ich habe genau die gleichen Probleme wie der Threadersteller und komme nicht weiter. Ich würde mich freuen, wenn hier jemand Hilfestellung geben könnte.

    • Offizieller Beitrag

    Bei mangelnden Kenntnissen im Einkommensteuerrecht könnte man dann vielleicht auch auf die Idee kommen, einmal die Hilfe eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe in Anspruch zu nehmen. Das bietet sich gerade in den ersten zwei Jahren so eines Modells durchaus an. Parallel kann man sich dann in eine Steuersoftware einarbeiten und lernen. Das Geld ist bei so einer Investition dann auch noch drin und zudem gut angelegt.


    Wir können Euch das Lesen der Threads nun einmal nicht abnehmen. Das kann auch schon einmal länger dauern, Da müssen wir selber auch schon mal durch. Nur alles immer und immer wieder zu wiederholen, das sieht hier keiner der Hilfesteller ein. Es geht um Hilfe zur Selbsthilfe. Und das Prozedere in der Software wurde schon zur Genüge erläutert und hat sich im Laufe der Jahre auch nicht geändert.

  • Bei mangelnden Kenntnissen im Einkommensteuerrecht könnte man dann vielleicht auch auf die Idee kommen, einmal die Hilfe eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe in Anspruch zu nehmen. Das bietet sich gerade in den ersten zwei Jahren so eines Modells durchaus an. Parallel kann man sich dann in eine Steuersoftware einarbeiten und lernen. Das Geld ist bei so einer Investition dann auch noch drin und zudem gut angelegt.


    Wir können Euch das Lesen der Threads nun einmal nicht abnehmen. Das kann auch schon einmal länger dauern, Da müssen wir selber auch schon mal durch. Nur alles immer und immer wieder zu wiederholen, das sieht hier keiner der Hilfesteller ein. Es geht um Hilfe zur Selbsthilfe. Und das Prozedere in der Software wurde schon zur Genüge erläutert und hat sich im Laufe der Jahre auch nicht geändert.


    Wer sagt denn, dass ich trotz Nutzung der WISO Software keinen Steuerberater zu Rate ziehe? Und ja ich bin bei dir, dass das Geld gut angelegt ist und daher nutze ich auch die Unterstützung eines Steuerberaters. Nichtsdestotrotz mache ich meine Steuererklärung über WISO.


    Ich habe heute bereits ca. 2 Stunden im Forum und über Google gesucht. Daher hatte ich gehofft hier Rat zu finden. Wenn du persönlich keine Lust hast hier Unterstützung zu leisten, frage ich mich, warum du überhaupt deine Zeit mit solcher Art von Kommentaren, die keinerlei Mehrwert bieten, verschwendest.


    Sollte jemand einen Tipp haben, wie das Problem zu lösen ist, freue ich mich auch Feedback oder alternativ gerne auch die Verlinkung eines Threads, wo die Lösung zu finden ist. Ich nach entsprechender Suche keinen Anhaltspunkt gefunden der weiterhilft.

  • Noch mal für den netten Moderator: Ich habe gesucht und wie andere, die die gleiche Frage haben bis heute keine Antwort gefunden wie ich vorweggenommene Werbungskosten bei V&V in der WISO Software einstellen kann! Die Frage ist immer noch unbeantwortet. Ich schreibe jetzt den Buhl Support an und hoffe, dass man mir dort hilft. Falls nicht probiere ich es mal mit der Konkurrenz: Vielleicht kann man das bei der Steuersparerklärung einfacher einstellen?


    Inhaltlich benötige ich auch keinen Steuerberater. Ich kenne mich mit Steuern aus und der Aspekt vorweggenommene Werbungskosten bei V&V ist höchstricherlich geklärt. Von daher sind die Kommentare des Moderators auch wenig hilfreich, sondern Zeitverschwendung. Mich interessiert die Umsetzung in der Software, mehr nicht.


    Sollte ich eine Erklärung vom Support erhalten, stelle ich sie hier ein, damit jeder sie finden kann. Dann erübrigt sich in Zukunft für viele mit dem gleichen Problem die Sucherei und manch anderer kann seine wertvolle Zeit für sinnvollere Postings einsetzen.

  • Entschuldigung, aber wo soll ich die Angaben erfassen?


    Ich kaufe mir keine Software, um dann hinterher von Hand oder in Elster noch etwas hinzu zu pfuschen. Dafür kaufe ich mir eine Software, die meine Arbeit strukturiert. Und die Software sollte eigentlich lückenlos umsetzen können, was das Steuerrecht hergibt. Sonst kann ich mir auch die Software sparen.

  • Ich habe bereits eine Antwort erhalten! Herzlichen Dank dafür. Jetzt muss ich es nur noch ausprobieren und umsetzen. Ich hoffe es funktioniert.


    Anbei der Lösungsvorschlag:

    Die vorweggenommen Werbungskosten zur Immobilie werden ebenfalls in der Anlage V erfasst. Hierzu erfassen Sie die Reisekosten zur Immobilie bitte in der Maske "Immobilien > Vermietung von eigenem Wohnraum und anderen Räumen > Objekt > Ausgaben (Werbungskosten) > Verwaltungskosten > Reisekosten zum Mietobjekt". Wenn es sich um Fahrtkosten mit dem privatem PKW handelt nutzen Sie bitte den Dialog unter "Immobilien > Vermietung von eigenem Wohnraum und anderen Räumen > Objekt > Ausgaben (Werbungskosten) > Verwaltungskosten > Fahrten mit eigenem Fahrzeug" .

    Für die angeschaffte Software ist keine Eingabemaske vorgesehen. Sie haben jedoch die Möglichkeit die Kosten in dem Dialog "Immobilien > Vermietung von eigenem Wohnraum und anderen Räumen > Objekt > Ausgaben (Werbungskosten) > Sonstige Kosten > Weitere Aufwendungen" zu hinterlegen.

    Bitte beachten Sie, dass zur Zeit eine Unstimmigkeit in der Software WISO steuer:Sparbuch 2019 besteht. Hierdurch wird im Abgabedialog angezeigt dass die Angabe des Anschaffungsdatums und des Aktenzeichens zum Versand erforderlich ist. Bitte nutzen Sie zum Versand einen alternativen Dialog, welchen Sie zuvor in den Einstellungen aktivieren. Hierfür wechseln Sie bitte unter "Datei > Einstellungen > Bedienung > Ansicht". Nun setzten Sie einen Haken zur Option "Schaltfläche 'Senden / Drucken - Expertenansicht' anzeigen". Im Anschluss speichern Sie die Einstellungen und wechseln zurück in Ihre Einkommensteuererklärung. Im Dialog "Steuererklärung abgeben" befindet sich nun die die Option "Senden / Drucken - Expertenansicht > Vorgang fortsetzen", welche Sie bitte nutzen zum Versand Ihrer Einkommensteuererklärung.

  • Moin,

    hast du das selbst mal ausprobiert?

    • Offizieller Beitrag

    Moin,

    hast du das selbst mal ausprobiert?

    Das kann doch jeder, den die Problematik betrifft, in einer Testdatei selber ausprobieren.


    Es gab in Zusammenhang mit vorweggenommen Werbungskosten wohl auch im aktuellen Update eine Änderung zur ELSTER-Prüfung: https://update1.buhl-data.com/…ell/Versionsinfo_wsp.html

  • Anbei der Lösungsvorschlag:

    Die vorweggenommen Werbungskosten zur Immobilie werden ebenfalls in der Anlage V erfasst. Hierzu erfassen Sie die Reisekosten zur Immobilie bitte in der Maske "Immobilien > Vermietung von eigenem Wohnraum und anderen Räumen > Objekt > Ausgaben (Werbungskosten) > Verwaltungskosten > Reisekosten zum Mietobjekt". Wenn es sich um Fahrtkosten mit dem privatem PKW handelt nutzen Sie bitte den Dialog unter "Immobilien > Vermietung von eigenem Wohnraum und anderen Räumen > Objekt > Ausgaben (Werbungskosten) > Verwaltungskosten > Fahrten mit eigenem Fahrzeug" .

    Für die angeschaffte Software ist keine Eingabemaske vorgesehen. Sie haben jedoch die Möglichkeit die Kosten in dem Dialog "Immobilien > Vermietung von eigenem Wohnraum und anderen Räumen > Objekt > Ausgaben (Werbungskosten) > Sonstige Kosten > Weitere Aufwendungen" zu hinterlegen.

    Bitte beachten Sie, dass zur Zeit eine Unstimmigkeit in der Software WISO steuer:Sparbuch 2019 besteht. Hierdurch wird im Abgabedialog angezeigt dass die Angabe des Anschaffungsdatums und des Aktenzeichens zum Versand erforderlich ist. Bitte nutzen Sie zum Versand einen alternativen Dialog, welchen Sie zuvor in den Einstellungen aktivieren. Hierfür wechseln Sie bitte unter "Datei > Einstellungen > Bedienung > Ansicht". Nun setzten Sie einen Haken zur Option "Schaltfläche 'Senden / Drucken - Expertenansicht' anzeigen". Im Anschluss speichern Sie die Einstellungen und wechseln zurück in Ihre Einkommensteuererklärung. Im Dialog "Steuererklärung abgeben" befindet sich nun die die Option "Senden / Drucken - Expertenansicht > Vorgang fortsetzen", welche Sie bitte nutzen zum Versand Ihrer Einkommensteuererklärung.


    Gleiches Problem habe ich auch, bislang ohne Lösung. Es sollen Werbungskosten aus 2018 für einen anstehenden Immobilienkauf in 2019 angerechnet werden.


    Ich habe es nach dem og. Lösungsvorschlag versucht, jedoch bekomme ich nach dem Klick auf Versenden und Eingabe des Passworts für die Zertifikatdatei wieder die gleiche Fehlermeldung, dass ich die Adresse der Immobilie eintragen soll.


    Diese ist natürlich noch nicht erworben... hat es bei jemandem geklappt? Andere Lösungsvorschläge?

    Programm ist WISO steuer:Sparbuch 2019, neuste Version (26.07 Build 1882)

  • In meinem Fall sowohl als auch:

    1. Die Fahrtkosten zu Immobilien, die nur besichtigt, aber nicht gekauft wurden, sind vorweggenommene Werbungskosten.

    2. Die Fahrtkosten zu der Immobilie, die 2019 gekauft wurde, zählen dann zu den Anschaffungskosten (die werden dann nachher mit dem Kauf(neben)kosten verrechnet und über Afa "zurückgeholt").


    Die einzelnen Fahrten sind natürlich genaustens in einer Tabelle protokolliert. Auf Papierform würde ich das einfach unter "sonstige Werbungskosten" in der Anlage V eintragen und die Tabelle anhängen - den Rest der Anlage V lasse ich leer.


    Doch wie geht das mit dem Programm / mit Elster?