Ausländische Steuer ID angeben bei im Ausland lebenden unterhaltsbedürtigen Angehörigen

  • Hallo an euch Alle,


    Ich hätte kurz eine Frage bezüglich ausländischer Steuer ID.

    Meine Frau und ich unterstützen meine Schwiegereltern in Ungarn durch regelmäßige Überweisungen zwischen 500,- und 1.000,- . Sie beziehen dort Altersrente.


    Gerne würden wir diese Unterstützung steuerlich geltend machen. Habe alle mögliche Dokumente und Überweisungsbelege zusammen, aber ich scheitere an der ungarischen Steuerid. Dieser ist 10 und nicht 11 Stellig. Deswegen meldet Steuer:Sparbuch 2019 einen Fehler. Als Land habe ich Ungarn ( Ländergruppe 3) auch ausgewählt.


    Einen deutschen Steuerid kann für meine Schwiegereltern auch nicht bei der BZSt beantragen, da ja dieser nur an die Meldeadresse verschickt werden. Da Sie aber auch nicht in Deutschland leben, kann dieser auch nicht an Sie verschickt werden.


    Genauer Wortlaut ist:

    " Die steuerliche Identifikationsnummer (IdNr.) - umgangssprachlich auch als Steuer-ID bezeichnet – ist eine bundeseinheitliche und lebenslang gültige steuerliche Identifikationsnummer von in Deutschland lebenden Personen. Sie dient ausschließlich steuerlichen Zwecken und findet ihre gesetzliche Grundlage in §§ 139a, 139b Abgabenordnung."


    Gibt es hierfür eine Lösung? Ich habe auf der Homepage vom BZSt gelesen, dass die Angabe der eigenen Steuerid nicht verpflichtend ist. Ob dies für die im Ausland lebenden hilfebedürftigen Familienangehörigen auch gilt habe ich nicht gefunden. Stand 2005


    Kann es sein, dass im Fall von im Ausland lebenden hilfebedürftigen Personen die Steuerid als Pflichtfeld oder die Vorgabe der 11-stelligen Steuerid einfach falsch ist? Hat jemand damit Erfahrung? Wie haben Sie diese Problematik gelöst?


    Vielen Dank schon mal.

    • Offizieller Beitrag

    Gemeint ist da die deutsche Steuer-ID, die es in Ungarn natürlich nicht gibt. Deshalb kann man den entsprechenden Programmhinweis ignorieren. Das erklärt Dir auch das Programm: