Aussergewöhnliche Fahrzeugkosten WISO 2019

  • Hallo Forum,

    habe in meinem neuen Steuerprogramm WISO 2019 unter Werbungskosten den neuen Menü Punkt " Außergewöhnliche Fahrzeugkosten" entdeckt.

    so wie ich das verstehe ist das nur für Fahrzeug Reparaturen, Diebstahl, Unfall usw. gedacht?

    Grund meiner Anfrage ist der Posten Sonderzahlung Dienstwagen bei Neuanschaffung, welchen ich sonst immer unter Sonstige Werbungskosten erfasst habe.

    • Offizieller Beitrag

    Steuerprogramm WISO 2019

    Zum x-ten Mal, es gibt kein Programm mit dem Namen WISO 2019. Ist die genaue Bezeichnung wirklich so schwer abzulesen und zu posten? ?(


    ... Diebstahl, Unfall usw. gedacht?

    Zumindest in diesem Zusammenhang denkbar.


    Grund meiner Anfrage ist der Posten Sonderzahlung Dienstwagen bei Neuanschaffung, welchen ich sonst immer unter Sonstige Werbungskosten erfasst habe.

    Das nun auf gar keinen Fall, weder außergewöhnliche Fahrzeugkosten im einkommensteuerlichen Sinne noch sonstige Werbungskosten.


    Einfach einmal die erweiterte Forumssuche bezüglich Zuzahlungen befragen. ;)

  • erstmal danke fürs Feedback!

    auch wenn ich sie als völliger Null-Blicker in Sachen Steuererklärung nur ungern berichtigen mag, aber

    den Posten Sonderzahlung Firmen PKW habe ich bislang immer unter sonstige Werbungskosten angesetzt und auch erstattet bekommen ;)

    • Offizieller Beitrag

    den Posten Sonderzahlung Firmen PKW habe ich bislang immer unter sonstige Werbungskosten angesetzt und auch erstattet bekommen

    Was aber vom Ansatz her falsch ist, wobei auch der Smilie nichts nützt. Also einfach mal die erwähnte erweiterte Forumssuche nutzen.

  • Korrektur:


    Frühere Auffassung des BFH: Verteilung als Werbungskosten

    Nach einer älteren Entscheidung des BFH (Urteil v. 18.10.2007, VI R 59/06, Haufe Index 1840413) durften Zuzahlungen des Arbeitnehmers zu den AK eines Firmenwagens zu keiner Kürzung des lohnsteuerlichen geldwerten Vorteils führen, sondern sollten beim Arbeitnehmer auf die Nutzungsjahre verteilt als Werbungskosten zu berücksichtigen sein. Diese Entscheidung wurde von der Finanzverwaltung aber nicht angewendet (BMF, Schreiben v. 6.2.2009, Haufe Index 2119954). Stattdessen dürfen Zuzahlungen zu den AK bei der 1 %-Methode - entgegen der früheren Auffassung - nicht nur im Jahr der Zahlung, sondern auch in den Folgejahren solange auf den geldwerten Vorteil angerechnet werden, bis der Zuzahlungsbetrag aufgebraucht ist. Dies führt hier dazu, dass in den ersten 3 Jahren jeweils 4.200 EUR (35.000 EUR x 1 % x 12 Monate = 4.200 EUR) und im 4. Jahr noch 2.400 EUR angerechnet würden.


    Neue Auffassung des BFH: Minderung auf der Einnahmenseite

    Mittlerweile ist aber auch der BFH (Urteil v. 30.11.2016, VI R 49/14, Haufe Index 10245683) vom Werbungskostenabzug abgerückt und hat entschieden, dass monatliche Nutzungsentgelte sowie vom Arbeitnehmer getragene Kosten des ihm zur privaten Nutzung überlassenen betrieblichen Pkw bereits auf der Einnahmenseite den geldwerten Vorteil des Arbeitnehmers mindern. Übertragen auf die Zuzahlung zu den AK eines PKW bedeutet dies, dass die Zuzahlung nicht als Werbungskosten zu berücksichtigen ist, sondern wie von der Finanzverwaltung vorgesehen bereits auf der Einnahmenseite den geldwerten Vorteil mindert.


    Recherche Dr. Google.

    • Offizieller Beitrag

    Recherche Dr. Google.

    Da hättest Du einfach nur die erweiterte Forumssuche nutzen müssen. :(


    Oder auch: Lohn­steu­er­li­che Be­hand­lung vom Ar­beit­neh­mer selbst ge­tra­ge­ner Auf­wen­dun­gen bei der Über­las­sung ei­nes be­trieb­li­chen Kraft­fahr­zeugs


    Und was soll uns der Text der seit Jahren angewendeten aktuellen Regelung jetzt sagen. Ist Dein "Problem" erledigt?

  • Recherche Dr. Google.

    Da hättest Du einfach nur die erweiterte Forumssuche nutzen müssen. :(


    Und was soll uns der Text der seit Jahren angewendeten aktuellen Regelung jetzt sagen. Ist Dein "Problem" erledigt?

    erstmal danke für die Hilfe.

    soweit ich das richtig verstanden habe muss ich den Betrag meiner Zuzahlung bei Korrekturen zur Lohnsteuer Bescheinigung angeben.

    • Offizieller Beitrag

    soweit ich das richtig verstanden habe muss ich den Betrag meiner Zuzahlung bei Korrekturen zur Lohnsteuer Bescheinigung angeben.

    So ist es, immer wieder so beschrieben. ;)


    Wobei das eigentlich vorrangig der AG bereits im Rahmen des monatlichen Lohnsteuerabzugs beim geldwerten Vorteil zu erledigen hat. Weshalb es nie ohne Nachweise und Bescheinigungen seitens des AG geht.

  • also der Betrag der Zuzahlung für den Firmenwagen muss als MINUS !!! Betrag bei Korrekturen der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen werden.

    weiterhin ist ein unterzeichneter Nachweis des Arbeitgebers über die summe der Zuzahlung beizufügen.

  • soweit ich das richtig verstanden habe muss ich den Betrag meiner Zuzahlung bei Korrekturen zur Lohnsteuer Bescheinigung angeben.

    So ist es, immer wieder so beschrieben. ;)


    Wobei das eigentlich vorrangig der AG bereits im Rahmen des monatlichen Lohnsteuerabzugs beim geldwerten Vorteil zu erledigen hat. Weshalb es nie ohne Nachweise und Bescheinigungen seitens des AG geht.

    nochmals danke für ihren Hinweis.

    meine letzter Ausgleich wo ich eine Zuzahlung als Werbungskosten geltend gemacht habe war 2015 und somit die "alte Regelung"

    • Offizieller Beitrag

    weiterhin ist ein unterzeichneter Nachweis des Arbeitgebers über die summe der Zuzahlung beizufügen.

    Sowie eine Bestätigung, dass diese Summe nicht bereits im Rahmen der Lohnsteuerabrechnungen und letztlich auch nicht im bescheinigten Bruttoarbeitslohn laut Lohnsteuerbescheinigung berücksichtigt worden sind.


    meine letzter Ausgleich wo ich eine Zuzahlung als Werbungskosten geltend gemacht habe war 2015 und somit die "alte Regelung"

    Hörte sich zumindest missverständlich an:

    ....., welchen ich sonst immer unter Sonstige Werbungskosten erfasst habe.

  • tja lesen und suchen bildet ;) nochmal danke und schönen Abend!