Dienstwagen + Tankkarte + verschiedene Tätigkeitsstätte

  • Hallo zusammen,


    ich hoffe Ihr könnt mir helfen. Ich wäre euch sehr dankbar.


    Meine Frage lautet:

    Ich habe einen Dienstwagen (1 % Versteuerung) und eine Tankkarte. Ich bin im Consulting tätig. Meine Tätigkeitsstätte waren an verschiedenen Orten. In der Geschäftsstelle war ich nie gewesen, sondern immer nur beim Kunden. Die Übernachtungskosten wurden auch vom Arbeitgeber übernommen. Kann ich die Entfernungspauschale für die Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte zum Kunden oder die Übernachtungskosten in der Steuererklärung unter Werbekosten eintragen?

    Dankeschön 😊


    Viele Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Mal abgesehen davon, dass für derartige Fahrten niemals die Entfernungspauschale greift, sondern immer nur Reisekostenregelungen, lautet die Antwort nein. Vorausgesetzt natürlich der Sachverhalt wurde vollständig dargestellt, kannst Du keinerlei Fahrtkosten geltend machen, da Dir insoweit ja auch keine Kosten entstanden sind.


    Abgesehen davon bitte auch einmal die erweiterte Forumssuche mit geeigneten Stichworten nutzen. Da sollte eigentlich alles beantwortet sein.

  • Um "Werbekosten" handelt es sich sicher nicht! Es wären maximal "Werbungskosten", wenn denn nicht ein Dienstwagen vorliegen würde.